Umbau der Tierhaltung: Wunsch und Wirklichkeit
hib - Der Umbau der Schweinehaltung ist Thema der Antwort der Bundesregierung (20/12507) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12345), Danach sind für den Umbau der Tierhaltung im Bundeshaushalt 2024 mit Finanzplanung bis 2027 insgesamt 875 Millionen Euro eingeplant. Davon entfallen auf das laufende Jahr laut Vorlage 150 Millionen Euro und auf das kommende Jahr 200 Millionen Euro sowie auf das Jahr 2026 300 Millionen Euro und auf das Folgejahr 225 Millionen Euro. Um Planungssicherheit für die Betriebe sicherzustellen, seien weitere 125 Millionen Euro in Form von Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2024 für die Jahre 2028 bis 2033 ausgebracht worden.
Wie die Bundesregierung weiter darlegt, sind bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit Stand vom 29. Juli dieses Jahres 107 Anträge auf investive Förderung und 572 Anträge (346 Betriebe) auf Feststellung der Förderfähigkeit nach der Richtlinie Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 - Laufende Mehrkosten
eingegangen. Bisher seien 15 Anträge auf investive Förderung mit einem Gesamtvolumen von 22,3 Millionen Euro bewilligt und ein Antrag auf investive Förderung mit einem Gesamtvolumen von fast 140.000 Euro abgelehnt worden. Die Förderfähigkeit von Betrieben wurde den Angaben zufolge aus Kapazitätsgründen noch nicht festgestellt.
Die Förderung ist ein wichtiger Bestandteil der Nutztierstrategie des BMEL. Eine flächendeckende Anhebung des Tierhaltungsniveaus, so wie es durch das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung empfohlen wurde, ist so leider kaum möglich. Die konventionell wirtschaftende Schweinehaltung wird weitestgehend ausgeschlossen. Hinzu kommen fehlende Nachbesserungen im Baugesetzbuch und der Technischen Anleitung Luft als Voraussetzung für Stallum- oder Neubauten, um überhaupt in höhere Haltungsformen investieren zu können.
Eine weitere Chance, Regelungslücken zu schließen, wäre mit dem Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung möglich. Das Gesetz berührt auch das BauGB. Ziel ist es, Maßnahmen aus dem Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung
sowie Ziele der Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland
umzusetzen. Die Verbände waren aufgerufen, Stellungnahmen bis zum 16. August an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu melden. Für den BRS ist die Landwirtschaft eine Schlüsselbranche. Ihr Produktionswert betrug 2023 rund 76,3 Milliarden Euro (darunter tierische Produktion 35,3 Milliarden Euro). Darüber hinaus ist die Landwirtschaft als Rohstofflieferant die Schlüsselbranche im Agribusiness, das mit rd. 300 Milliarden Euro 8,5 Prozent der volkswirtschaftlichen Bruttowertschöpfung erwirtschaftet und rd. 5,3 Millionen Personen Arbeit bietet (11,6 Prozent der Arbeitsplätze in Deutschland). Der BRS hat daher die beiliegende Stellungnahme eingereicht.