20.09.2019rss_feed

Umgang mit dem Wolf. Abschuss soll erleichtert werden

hib - Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zukünftig einen jährlichen Bericht über den gesamten Wolfsbestand zu erstellen, der die Verbreitung der Wölfe in den Ländern und biogeographischen Regionen darstellt. Auch soll der Bericht eine Beurteilung des Erhaltungszustands beinhalten. Das hat die Länderkammer in einer Stellungnahme (19/13289) zum von der Bundesregierung geplanten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (19/10899) formuliert. Mit dem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung den Abschuss von Wölfen in bestimmten Fällen erleichtern. Der Entwurf sieht vor, im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) einen neuen Paragrafen 45a aufzunehmen. Darin will die Bundesregierung unter anderem regeln, unter welchen Bedingungen Wölfe nach Rissen von Nutztieren abgeschossen werden dürfen. So soll in Fällen, in denen Nutztierrisse nicht einem Einzeltier zugeordnet werden können, der Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Rudels bis zum Ausbleiben von Schäden fortgesetzt werden dürfen. Die Zahl der Wanderschäfereien sinkt derzeit dramatisch.