06.02.2019rss_feed

Wildschweinebekämpfung: Saufänge können genehmigt werden

In Brandenburg ist der Wildschweinebestand viel zu hoch. Obwohl die Jäger außerordentlich erfolgreich bei der Bejagung waren, kommen sie mit herkömmlichen Bejagungsmethoden der steigenden Wildschweinepopulation nicht hinterher. Daher können jetzt auch Saufänge genehmigt werden.

Saufänge können aus Sicht des Landes ein wirkungsvolles Instrument zur nachhaltigen Reduzierung von Wildschweinbeständen sein. Mit ihnen ist es möglich, tierschutzgerecht auch die Muttertiere (Bachen) mit ihrem Nachwuchs zu entnehmen. Dies ist mit anderen Jagdmethoden kaum möglich, gerade auch in Siedlungsbereichen. Zuständig für die Genehmigung ist die oberste Jagdbehörde.


Das Landwirtschaftsministerium zahlt eine Erlegungsprämie von 50 Euro für jedes Wildschwein welches über der Referenzstrecke aus dem Jagdjahr 2015/16 erlegt wurde. Seit Januar 2018 zahlt das Land Brandenburg den Jägern eine Aufwandsentschädigung für die Probennahme bei tot aufgefundenen Wildschweinen in Höhe von 30 Euro. Im Jahr 2018 wurden vom Verbraucherschutzministerium 303 Probennahmen bei tot aufgefundenen Wildschweinen in einer Gesamthöhe von 9.090 Euro finanziert.


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