Zuschüsse der SVLFG für Investitionen in Sicherheit und Gesundheit
Ab dem 1. Februar 2021 können wieder Anträge auf Präventionszuschüsse von Mitgliedsunternehmen der SVLFG zu ausgewählten Produkten gestellt werden. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge und endet, sobald die Fördersumme von 800.000,00 € verbraucht ist. Jährlich ist eine Förderung pro Unternehmen möglich. Gefördert werden bis max. 30 % der Anschaffungskosten.