Afrikanische Schweinepest: Freilandhaltung in Restriktionsgebieten
Die Amtschefs der Länderagrarministerien haben sich am Donnerstag, dem 14. Januar 2021 darauf geeinigt, dass die Auslauf- und Freilandhaltung von Hausschweinen auch im Fall des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) möglich sein sollte, heißt es in einer Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Wenn die Tiere im Freien gehalten werden oder Auslauf haben, dann ist das besonders artgerecht und eine gesellschaftlich anerkannte Form der Tierhaltung. …. Wir wollen Seuchenbekämpfung und Auslaufhaltung unter einen Hut bringen. Deshalb sollen Experten jetzt Lösungen dafür entwickeln,
wird Sachsens Agrar-Staatssekretärin Gisela Reetz zitiert.
Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. begrüßt den Ansatz grundsätzlich, erinnert aber an die Risikoeinschätzung einer Übertragung von ASP auf Schweine in Auslauf- oder Freilandhaltungen
des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) vom 7. Dezember 2020.
Dort wird deutlich gemacht, dass durch die nachgewiesene Verschleppung von potentiell infiziertem oder kontaminiertem Material die in der SchHaltHygV vorgesehenen Maßnahmen für Auslauf- und Freilandhaltungen einen Eintrag des ASP-Virus nicht mit der erforderlichen Sicherheit verhindern. Daher empfiehlt das FLI eine Aufstallung der Tiere. Einige betroffene Landkreise haben das in ihren Allgemeinverfügungen aufgegriffen.
Der BRS e.V. hält es für nicht angemessen und fahrlässig, die wirtschaftliche Existenz der Tierhalter gegen eine gesellschaftlich anerkannte Form der Tierhaltung
abzuwägen. Es handelt sich nur um ein vorübergehendes Verbot
, erinnert Dr. Nora Hammer, Geschäftsführerin des BRS e.V. Wichtig ist, dass Biobetriebe, die unverschuldet Tiere aufstallen müssen, den Biostatus nicht verlieren. Hierfür sollten Lösungen erarbeitet werden
. Der Bundesverband fordert einen konsequenten Schutz der Hausschweinbestände im Rahmen der Möglichkeiten der Schweinepestverordnung.