05.11.2021rss_feed

Antragsfrist für Ausgleich von ASP-bedingten Mehrkosten bis zum 01.12.2021 verlängert

Schweinehaltende Betriebe in ASP-Restriktionszonen, die den De-minimis-Rahmen noch nicht ausgeschöpft haben, können jetzt noch bis zum 01.12.2021 Anträge im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg für die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von ASP-bedingten zusätzlichen Veterinärkosten und Mehrkosten beim Transport von Schweinen sowie von Mehrkosten, die durch längere Transportwege für alternativ angebaute Feldfrüchte entstehen einreichen.

Anträge sind vollständig und formgebunden schriftlich bis zum 01.12.2021 bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Antragsunterlagen für die Erstattung der Mehrkosten sind auf der Internetseite des Agrarministeriums eingestellt: mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/landwirtschaft/ausgleich-von-asp-bedingten-mehrkosten