ASP: Auch Bayern lässt jetzt Drückjagden zu
In Bayern gilt ein generelles Veranstaltungsverbot, unter das auch Bewegungsjagden fallen. Es können jetzt aber Ausnahmegenehmigungen für Drückjagden auf Schwarzwild von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Um den Vollzug zu erleichtern und die dringend notwendigen Bewegungsjagden zu ermöglichen, haben das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gemeinsame Vollzugshinweise erlassen.