Brandenburg hebt Nutzungsverbot in ASP-Kerngebieten unter Auflagen auf
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat mit dem Erlass vom 29.11.2020 Anordnung von Nutzungsverboten und -beschränkungen nach § 14d Absatz 5a Nr. 1 der Schweinepest-Verordnung
Ausnahmen vom Bewirtschaftungsverbot erlassen. Voraussetzung ist die vollständige doppelte Einzäunung (Weiße Zone) um ein Kerngebiet. Der Landesjagdverband (LJVB) wurde mit der Ausbildung von Suchhunden zum Auffinden von Wildschweinkadavern in Brandenburg beauftragt.