ASP: Sachsen weitet Untersuchungspflicht für erlegte Tiere auf weitere Landkreise aus
Zur Bekämpfung und Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest wurden die Regelungen zur Anzeigepflicht und Mitwirkung der Jägerschaft in Sachsen angepasst. Damit wird die bisher nur in den Landkreisen Görlitz und Bautzen geltende Untersuchungspflicht für alle gesund erlegten Wildschweine auch auf die Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz – Osterzgebirge sowie auf die Landeshauptstadt Dresden ausgedehnt. Die Aufwandsentschädigung dafür beträgt 50 Euro je Wildschwein unabhängig vom Geschlecht. Damit wurde auch die Aufwandsentschädigung für männliche Tiere in den Landkreisen Görlitz und Bautzen angehoben. Mit der Ausdehnung der Untersuchungspflicht soll frühzeitig eine Verbreitung des Virus über die bisherigen Restriktionszonen hinaus festgestellt werden. Alle weiteren Regelungen der Allgemeinverfügung vom 20. Oktober 2020 behalten ihre Gültigkeit.