Bayern setzt den Bürokratieabbau fort – Landpachtverkehrsgesetz wird außer Kraft gesetzt
Zum Jahresbeginn hebt Bayern das Landpachtverkehrsgesetz auf. Damit entfällt die bisherige Anzeigepflicht für Landpachtverträge. Über eine Million Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen, darunter über 100.000 Landwirte waren aufgrund des Gesetzes dazu angehalten, Pachtverträge zu landwirtschaftlichen Flächen anzuzeigen, ohne dass dies eine positive Wirkung zur Folge hatte. Entbürokratisierung kann nur dann gelingen, wenn man entschlossen ist, Regelungen zurückzunehmen, die ihre Wirkung verfehlt haben
, so Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber zur jüngsten Neuerung. Das Landpachtverkehrsgesetz hat im Hinblick auf den anhaltenden Anstieg der Pachtpreise keine Bedeutung.