23.01.2020rss_feed

Bei EU Erleichterungen für Ökobetriebe erreicht

Übergangsregelungen werden eingeführt und verlängert Auf europäischer Ebene wird derzeit die Ausgestaltung der Durchführungsverordnungen zur neuen Öko-Basisverordnung diskutiert. Gegenüber der EU-Kommission hat sich die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hier sehr intensiv für praxisgerechte Lösungen eingesetzt, vor allem in der Tierhaltung. Gemeinsam mit anderen Mitgliedsstaaten konnte die Ministerin entscheidende Änderungen erwirken. Die Maßnahmen in der ursprünglichen Form hätten innerhalb sehr kurzer Fristen zu deutlichen Erschwernissen für die Ökobetriebe geführt. Änderungen im Bereich Schweinehaltung

  • Reduzierung der Mindestaußenfläche für leerstehende Sauen von drei auf 1,9 Quadratmeter.
  • Verlängerung der Übergangsregelung von drei auf acht Jahre zur Anpassung an Gestaltung der Außenanlagen von Schweineställen.
  • Die Kommission hat angekündigt, die rechtssichere Berücksichtigung moderner Tierhaltungssysteme im kommenden Jahr nochmal zu überprüfen.