BMEL ermöglicht dauerhafte Reduktion der Wildschweinpopulation in "weißer Zone"
Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wurde im gefährdeten Gebiet in Brandenburg eine sogenannte weiße Zone
als Schutzkorridor eingerichtet. Innerhalb dieser Zone soll der Wildschweinebestand möglichst auf null reduziert werden. Damit die zuständigen Behörden eine entsprechende Reduzierung der Wildschweinepopulation in der weißen Zone
rechtssicher anordnen können, wurde bereits im vergangenen Jahr mit einer Änderung der Schweinepest-Verordnung kurzfristig die hierfür erforderliche Ermächtigung als Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates geschaffen. Da die Regelung mit Ablauf des 9. Mai 2021 ihre Gültigkeit verlieren würde, wurde die Verordnung nun entfristet. In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat dieser Entfristung zugestimmt.