Bundesprogramm Ferkelnarkosegeräte: Es gilt das "Windhundverfahren"
Mit der Förderrichtlinie vom 3. Januar 2020 stellt das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) Haushaltsmittel zur Förderung der Anschaffung von Narkosegeräten für die Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration zur Verfügung. Ferkelerzeuger können ab sofort entsprechende Förderanträge stellen. Es wird eine Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 60 % der beihilfefähigen Ausgaben (Beihilfeintensität) gewährt. Die Zuwendung ist auf max. 5.000 € pro Unternehmen begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung besteht nicht. Die Anträge werden nach Eingangsdatum bewilligt, bis alle verfügbaren Haushaltsmittel erschöpft sind.