Datenauswertung QS-Monitoringprogramme - Verlust der Lieferberechtigung durch unvollständige Daten
Am 1. August werden in den Monitoringprogrammen des QS-Systems alle Daten erneut ausgewertet und die aktuellen Ergebnisse ermittelt. QS weist darauf hin, dass nur bei vollständigem Vorliegen aller Daten in den Datenbanken eine Lieferberechtigung in das QS-System gewährleistet ist. Besonders die Abgabe der Nullmeldung im Antibiotikamonitoring wird hierbei oft vergessen.