22.05.2019rss_feed

Dünge-Verordnung: Absenkung um 20 Prozent pro Betrieb diskutiert

Die Diskussion wirkungsgleicher Maßnahmen zur Meldung an die EU-Kommission in den mit Nitrat belasteten Gebieten stand heute (Mittwoch, 22.5.) im Mittelpunkt einer Diskussion im Bundeslandwirtschaftsministerium in Berlin. Die Mehrheit der Konferenzteilnehmer vertrat die Ansicht, dass die Verringerung des Düngebedarfs um 20 Prozent betriebs- statt schlagbezogen in den nitratsensiblen Gebieten erfolgen müsse. Das ist eine deutlich realistischere Variante als die bisher seitens des Bundes an die Kommission gemeldete, da die Betriebe damit im Rahmen der Fruchtfolge besser reagieren können, wird die Ministerin Otte-Kinast in einer aktuellen Pressemeldung des Landwirtschaftsministeriums in Niedersachsen zitiert.

Zusätzlich setzte sie sich (wie der Bund und andere Länder) für eine Regelung ein, mit der Betriebe bei Unterschreiten einer bestimmten Düngemenge pro Jahr von dieser Auflage ausgenommen werden können. Im Raum steht hier ein Wert von 170 kg Stickstoff pro Hektar bezogen auf den Betriebsdurchschnitt. Davon würden auch Grünlandbetriebe profitieren.


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