Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes
Nach wie vor besteht die Gefahr, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) nach Deutschland eingeschleppt wird. Auch wenn die Tierseuche nur bei Wild- und Hausschweinen vorkommt und auf den Menschen nicht übertragbar ist, so hätte ein Ausbruch in Deutschland, unabhängig davon, ob bei Wild- oder Hausschweinen, erhebliche Konsequenzen für den Schweinefleischsektor. Daher ist bei einem Ausbruch der ASP in Deutschland ein unverzügliches Eingreifen zur Vermeidung einer Weiterverschleppung der Tierseuche notwendig und geboten. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung eine Novelle des Tiergesundheits- und Bundesjagdgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zur effektiveren Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest am vergangenen Freitag grundsätzlich begrüßt.
In Artikel 1 des vorliegenden Gesetzentwurfes sollen daher die Ermächtigungsgrundlagen des Tiergesundheitsgesetzes insbesondere für folgende Maßnahmen erweitert werden:
- Maßnahmen zur Absperrung eines von der zuständigen Behörde zu bestimmenden Gebietes, z.B. durch Umzäunung,
- Beschränkung des Personen- oder Fahrzeugverkehrs für bestimmte Gebiete,
- Beschränkung und Verbote der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen, beispielsweise ein Ernteverbot mit dem Ziel, eine Auswanderung von Wildschweinen zu vermeiden,
- Anordnung einer vermehrten Fallwildsuche, um die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren,
- Durchführung einer verstärkten Bejagung durch andere Personen als den Jagdausübungsberechtigten.
Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes (Artikel 2) sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, Ausnahmen für die Jagd in Setz- und Brutzeiten auch aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung bestimmen zu können.