Gesetzesänderung: Neuen Bewegungsbuchten droht der Umbau
©Bewegungsbuchten im Abferkelstall müssen im Neubaufall laut Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eine Mindestfläche von 6,5 m2 aufweisen und die Sau muss sich darin ungehindert umdrehen können. Für Altanlagen, die vor dem 9. Februar 2021 gebaut wurden, gilt eine 15-jährige Übergangsfrist bis zum 9. Februar 2036.
Ergänzende Details zur Ausgestaltung der Buchten sind in den Ausführungshinweisen im Handbuch Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen geregelt, die die AG Tierschutz (AGT) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) festlegt. Nach Recherchen von top agrar haben die in der AG Tierschutz sitzenden Tierschutzreferentinnen und Referenten der Länder in diesem Dezember einen Beschluss gefasst, der erheblichen Einfluss auf die Größe und Gestaltung der Abferkelbuchten hat.
Der Beschluss ist mittlerweile auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts veröffentlicht. Den genauen Wortlaut (Punkt 9) finden Sie hier.