BRS News
i.m.a.-agrar: Paul - der Hund vom Bauernhof macht Karriere
Das erst vor vier Monaten aufgelegte Vorlese- und Malheft Paul – der Hund vom Bauernhof
, hat sich zu einem Erfolgsprojekt des i.m.a e.V. entwickelt, so dass jetzt bereits die zweite Ausgabe vorzeitig ausgeliefert werden musste. 21.000 Exemplare der ersten Geschichte um den Bauernhofhund Paul
waren innerhalb weniger Wochen vergriffen. Nicht nur in der Agrar-Szene war das Kinderbuch als Geschenk begehrt. Die realitätsnahe Darstellung der Erlebnisse und die detailgetreuen Zeichnungen und Ausmalbilder haben auch außerhalb der Landwirtschaft für Furore gesorgt. Denn das Buch ist sowohl unterhaltsam als auch lehrreich. Die Texte erläutern kindgerecht und sachlich den Alltag in der Landwirtschaft und die Zeichnungen illustrieren die Geschichten farbenfroh und realistisch.
Anpassung der EU-Vorschriften für die Trichinenuntersuchung
Mit der heute im Amtsblatt veröffentlichten Kommissions-DVO 2022/1418 sind die EU-Vorschriften für die Trichinenuntersuchung angepasst worden. Die in der Durchführungsverordnung 2015/1375 festgelegte Bedingung, dass Schlachtkörper von Hausschweinen nur dann in mehr als sechs Teile zerlegt werden dürfen, bevor das Ergebnis der Untersuchung auf Trichinen vorliegt, sofern das Warmzerlegen für die Produktion spezifischer Erzeugnisse erforderlich ist, wurde aufgehoben.
Meat Mafia Podcast
Der Meat Mafia Podcast wird von @CarniClemenza und @MrSollozzo moderiert und hat sich zum Ziel gesetzt, grundlegende Probleme in unserem Lebensmittel- und Gesundheitssystem anzusprechen. Die Prinzipien sind einfach: Essen Sie echte Lebensmittel, kaufen Sie lokal ein und kochen Sie Ihre eigenen Mahlzeiten.
Emsland: Teilöffnung für ASP-Gebiete
(c)SuS - Ab sofort können Schweine aus der ASP-Überwachsungszone auch in andere Betriebe verbracht werden, die sich auch außerhalb der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim befinden. Das wird durch einen Erlass geregelt, den das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) herausgab.
ASP: Neuer Erlass für Schweine
Ab sofort können Schweine aus der ASP-Überwachsungszone auch in andere Betriebe verbracht werden, die sich auch außerhalb der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim befinden. Das wird durch einen Erlass geregelt, den das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) herausgab. Bislang war ein Transport nur innerhalb der Zone möglich. Damit soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass Tiere von weiteren Betrieben aufgenommen werden können. Nach Durchführung einer Risikobewertung kann nun die Verbringung gehaltener Schweine zwecks Durchlaufens des Produktionszyklus vor der Schlachtung in einen Betrieb derselben Lieferkette genehmigt werden, auch wenn sich der Bestimmungsbetrieb außerhalb der Überwachungszone befindet. In der Begründung heißt es: Die negativen Ergebnisse bisheriger Untersuchungen in der ASP-Sperrzone rechtfertigen diese Möglichkeit. In der Restriktionszone befinden sich rund 30.000 Tiere. Insgesamt sind ca. 300 landwirtschaftliche Familienbetriebe mit rund 200.000 Schweinen betroffen.
vit Verden sucht einen Data Analyst (m/w/d) im Bereich Genomanalyse
Der Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V. (vit), ein IT-Dienstleister für landwirtschaftliche Tierhaltung und Tierzucht aus Verden (Aller), sucht als Verstärkung für sein Team Biometrie und Zuchtwertschätzung
einen Data Analyst (m/w/d) im Bereich Genomanalyse. Aufgaben: Analyse von SNP Daten und Sequenzdaten, Identifikation kausaler Varianten, Genetisch statistische Analysen für spezielle Kundenfragestellungen, SNP-Chip Design, Verfassen von Veröffentlichungen, Kundenbetreuung und Kundenberatung.
Schweden führt Herkunftskennzeichnung für Fleisch ein
Die schwedische Regierung hat die Einführung einer Herkunftskennzeichnung für Fleisch bekanntgegeben. Diese soll auch für Restaurants und andere Außer-Haus-Verpflegungen verpflichtend sein.
Landwirtschaft nutzt 2,5 Prozent der jährlichen Wassermenge
Alle großen Wirtschaftszweige sind auf Wasser angewiesen. Im Jahr 2019 wurden von Betrieben in Deutschland – ohne Betriebe der öffentlichen Wasserversorgung – insgesamt gut 15,3 Milliarden Kubikmeter Frischwasser verwendet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Weltwasserwoche vom 23. August bis zum 1. September mitteilt, setzten die Betriebe 84,7 % des Wassers oder knapp 13,0 Milliarden Kubikmeter für die Kühlung von Produktions- und Stromerzeugungsanlagen ein. Dazu zählten vor allem Betriebe der Energieversorgung, die mit diesem Wasser ihre Kraftwerke kühlten. Das zu anderen Zwecken als der Kühlung eingesetzte Wasser diente hauptsächlich Produktionszwecken (10,7 %). Die übrige Wassermenge wurde für die Bewässerung insbesondere in der Landwirtschaft verwendet (2,5 %) oder ging in die hergestellten Produkte ein (1,4 %). Weitere 0,6 % entfielen zudem auf sogenannte Belegschaftszwecke. Darin ist zum Beispiel Wasser für sanitäre Einrichtungen oder den Betrieb von Kantinen enthalten.
Landvolk kritisiert Referentenentwurf des Gesetzes für ein staatliches Tierhaltungskennzeichen
Wenn der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Referentenentwurf des Gesetzes für ein staatliches Tierhaltungskennzeichen nicht noch erheblich überarbeitet wird, dann entsteht ein Bürokratiemonster sondergleichen
, befürchtet Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers. Anstatt auf vorhandene Strukturen wie zum Beispiel das staatliche Herkunfts- und Informationssystem Tierhaltung (HIT) mit dem vorhandenen Betriebsnummernsystem aufzubauen, soll ein weiteres staatliches Verfahren mit Anzeige der Betriebsstätten, Haltungsform und Vergabe von zusätzlichen Kennnummern eingeführt werden. Das Landvolk fordert erhebliche Nachbesserungen an dem Gesetzesentwurf, der zudem bisher lediglich Kriterien für Mastschweine und nicht für die Ferkelaufzucht enthält. Der Verband fordert schon seit Jahren eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung des Fleisches, angefangen von der Geburt der Tiere bis zur Verarbeitung des Fleisches. Er vermisst in dem Referentenentwurf außerdem ein belastbares Kontrollkonzept und eine -systematik für die nachgelagerten Stufen (Schlachtung, Verarbeitung, Handel) sowie für ausländische Betriebe.
Agrarministerin Barbara Otte-Kinast sendet Brandbrief an Bundesminister Özdemir
Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast hat sich mit einem sogenannten Brandbrief an Bundesagrarminister Cem Özdemir gewandt. Hintergrund ist der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Anfang Juli im Landkreis Emsland. In der 10-km-Sperrzone, die auch die Grafschaft Bentheim betrifft, liegen rund 300 schweinehaltende Betriebe mit etwa 200.000 Tieren, davon über 21.000 überschwere Tiere. Die Sperrzone soll nach den Vorgaben der EU-Kommission bis zum 14. Oktober 2022 aufrechterhalten werden. Die Verhandlungen finden zwischen Berlin und Brüssel statt. Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast fordert ihren Amtskollegen Özdemir auf, sich persönlich bei der EU-Kommission für eine Verkürzung der Frist bis zum 3. September stark zu machen. Ihrer Meinung nach liegen genügend Fakten vor, die eine Verkürzung rechtfertigen. Bislang sind alle Untersuchungsergebnisse negativ. Außerdem ist die Inkubationszeit von bis zu 15 Tagen längst ohne einen weiteren Fall verstrichen. Wir haben es also mit einem Punkteintrag zu tun. Die gesamte Sperrzone ist frei von ASP
, erklärte Ministerin Otte-Kinast. Alle bisher erfolgreich durchgeführten Schritte zur Bekämpfung der Seuche und zur Vorbeugung vor einer erneuten Einschleppung wurden ausführlich dokumentiert. In dem Brandbrief wird ausdrücklich auf die zu erwartenden Tierschutzprobleme in der viehdichten Region hingewiesen falls keine Fristverkürzung kommt.