BRS News
Youtube-Kanal bietet Einblicke in Haltung und Schlachtung
Die Tönnies Unternehmensgruppe hat sich seit der Gründung 1971 aufbauend auf einer kleinen Dorfmetzgerei zu einem der führenden Lebensmittel-Unternehmen Deutschlands entwickelt. Mit dem eigenen Youtubekanal informiert das Unternehmen zu zahlreichen Unternehmensthemen und gibt Einblicke in die Tierhaltung oder die Fleischverarbeitung.
Tierwohl und Umweltschutz sind vereinbar, wenn es bezahlt wird
BZL - Die gleichzeitige Forderung nach mehr Tierwohl und höheren Umweltstandards stellt die Gesellschaft sowie Tierhalterinnen und Tierhalter somit aktuell vor große Herausforderungen. Die gute Nachricht ist jedoch: es gibt Möglichkeiten.
Ein Weg, den Bau tierfreundlicher Ställe genehmigt zu bekommen, wäre, die Zahl der im Betrieb gehaltenen Tiere zu verringern. Nehmen die Betriebe gleichzeitig an einem Tierwohlprogramm teil, können sie für das Fleisch aus tierfreundlicherer Haltung bei der Vermarktung höhere Preise erzielen. Das würde einen Ausgleich für die geringere Menge an verkauften Schweinen bedeuten.
Das Problem: Verträge mit Tierwohlschweinen werden derzeit gekündigt. Der Landwirt bleibt auf den Tierwohlinvestitionskosten sitzen. Betriebe in der Schweiz haben es da besser. Machen sie mehr, als die Tierschutzgesetzbung fordert, erhalten sie eine staatliche Unterstützung. Das war auch das erklärte politische Ziel für Deutschland. Passiert ist bislang nichts.
Niedersachsen unterstützt Verarbeitung und Vermarktung auf den Höfen
Mit einer neuen Fördermaßnahme unterstützt Niedersachsen Investitionen in regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen oder in mobile Schlachtanlagen sowie mobile Molkereien. Mögliche Zuwendungsempfänger sind landwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Sitz und Unternehmensstandort in Niedersachsen. Die Maßnahme ist Kleinst- und Kleinunternehmen vorbehalten. Um den Aspekt der Regionalität Rechnung zu tragen, müssen bei einem Warenbezug zur Verarbeitung oder Vermarktung mindestens 50 Prozent der bezogenen Waren aus einem Umkreis von maximal 75 km bezogen werden. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, wenn die Fördersumme 5.000 Euro übersteigt. Der Höchstbetrag liegt bei 100.000 Euro. Der Fördersatz beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sollte die Summe der beantragten Gelder die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel überschreiten, erfolgt die Vergabe nach bereits definierten Auswahlkriterien. Förderanträge können bei der zentralen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) in Hannover gestellt werden. Erster Antragsstichtag ist der 21. September 2022. Pro Jahr sind mehrere Antragsverfahren vorgesehen. Als nächster Stichtag folgt dann der 1. Dezember 2022.
Kein Erlös für Tiere aus ASP-Zone
©SuS - Erste Schlachtabrechnungen von emsländischen Betrieben aus ASP-Restriktionszonen zeigen, wie hoch die Preisabzüge sind. So haben die Mäster für ihre meist viel zu spät und überschwer vermarkteten Schweine jetzt eine Abrechnung mit 0 € Schlachterlös erhalten. Außerdem haben die aufnehmenden Schlachthöfe angekündigt, den betroffenen Mästern die Transportkosten für die separat abzuholenden und zu schlachtenden Schweine in Rechnung zu stellen. Die Schlachthöfe begründen das rigide Vorgehen mit den erheblichen Mehrkosten in der Schlachtung und Fleischverarbeitung sowie mit den begrenzten Absatzmöglichkeiten für das Fleisch aus den ASP-Zonen.
Ernüchterung bei der Vermarktung von Tierwohlfleisch
©SuS - Der Schweinemarkt scheint sich endlich zugunsten der gebeutelten Erzeuger zu drehen. So verzeichnete die VEZG-Notierung nach dem 8 Cent-Plus in der vergangenen Woche heute (17.8.) erneut eine satte Steigerung von 7 Cent auf nun 2,00 €/Idx. Die Nachfrage nach Tierwohlfleisch scheint aktuell spürbar zu schwächeln. Landwirte verlieren den Glauben an eine faire Entlohnung von Tierwohlmaßnahmen.
Gülle wird zum wertvollen Wirtschaftsgut
Als Gülle bezeichnet man das Gemisch aus Wasser, Kot und Harn. Es wurde schon immer als Wirtschaftsdünger eingesetzt, ist aber auch nicht unproblematisch, wie die Diskussion um Nitratwerte im Grundwasser oder die Ammoniakemissionen zeigen. Zwar hat der Gesetzgeber über die Düngeverordnung nachgebessert und will über eine verpflichtende Nährstoffbilanzierung sicher stellen, dass nur soviel Nährstoffe ausgebracht werden, wie sie auch von Pflanzen in der Vegetationsperiode aufgenommen werden können. Das gelingt aber nicht immer: Witterung, Wachstumstadium der Pflanzen und die Ausbringungstechnik sind entscheidend. Trotzdem: rechnerisch können nur rd. die Hälfte der benötigten Pflanzennährstoffe über Wirtschaftsdung zur Verfügung gestellt werden. Wir halten zu wenig Tiere in unseren Ställen. Dabei konnte allein über den Einsatz von Wirtschaftsdung bereits 2015 rd. 1 Milliarden Euro an Mineraldüngerkosten eingespart werden. Zu aktuellen Düngekosten dürfte Gülle mittlerweile den dreifachen Wert haben.
Eiweißernährung: pflanzliche und tierischen Eiweißquellen unterscheiden sich erheblich
Es ist bekannt, dass pflanzliche Proteine aufgrund ihrer geringeren Verdaulichkeit, ihres geringeren Gehalts an essenziellen Aminosäuren (insbesondere Leucin) und ihres Mangels an anderen essenziellen Aminosäuren, wie Schwefelaminosäuren oder Lysin, eine geringere anabole Wirkung aufweisen als tierische Proteine. Im Allgemeinen liegen fast alle tierischen Lebensmittel über einem DIASS (1) von 100 und die meisten pflanzlichen Lebensmittel sind schlechte
Proteine, mit Ausnahme einiger weniger. Die pflanzlichen Aminosäuren werden daher eher zur Oxidation als zur Muskelproteinsynthese verwendet. Dies muss in der Ernährungsberatung berücksichtigt werden, weil der Nachteil über eine höhere Aufnahme oder Anreicherung mit Zusatzstoffen theoretisch möglich ist. Am besten aber ist die Kombination pflanzlicher und tierischer Proteine im Rahmen einer (europäischen) Mischkost.
(1) DIASS: Digestible Indispensable Amino Acid Score (DIAAS) beschreibt die Proteinqualität eines Nahrungsmittels auf der Basis der verdaulichkeit und biologischen Wertigkeit
Die Zukunft der Ernährung – Disruptionen und alternative Proteinquellen
Egal ob Tierwohl, Klimaschutz oder Gesundheit: Ernährung dreht sich heute längst nicht mehr nur um den Geschmack. Auch die wachsende Weltbevölkerung und veränderte Essgewohnheiten führen dazu, dass alternative Proteinquellen und Innovationen in der Lebensmittelproduktion an Bedeutung gewinnen. Doch welche nutzbaren Alternativen gibt es eigentlich? Und inwieweit könnten neuartige Lebensmittel und Technologien die Land- und Ernährungswirtschaft maßgeblich verändern? Mit diesen Fragen hat sich das KErn zusammen mit dem Cluster Ernährung innerhalb neuster Studien beschäftigt.
Mikroalgen: Mögliche Perspektiven für die Landwirtschaft
Mikroalgen sind genügsam und gleichzeitig produktiv: Sie benötigen nur Licht, Kohlenstoffdioxid (CO2) und ein paar Nährstoffe. Sie stellen auch eine ideale Quelle für Biomasse dar, die sich als hochwertiges Futtermittel nutzen lässt. Eine Algenkultivierung könnte Landwirten somit potenziell vielversprechende Geschäftsfelder eröffnen. Landwirtschaftliche Betriebe sind der Algenkultivierung gegenüber grundsätzlich aufgeschlossen, verweisen aber auf weiteren Forschungs- und Förderbedarf. Im Verbundprojekt »FuTuReS« untersuchten Forschende des Fraunhofer-Instituts für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik IGB, der Universität Hohenheim in Stuttgart und des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), unter welchen Bedingungen und für welche Zwecke sich die Algenkultivierung lohnt. Nach zwei Projektjahren zieht das Forschungsteam eine positive Bilanz: Der Schlüssel liegt in der richtigen Auswahl der Wertstoffe und der Nutzung von künstlichem Licht.
Agrarminister setzen Regelung zu Fruchtfolge und Flächenstilllegung aus
Die Länder-Agrarminister haben den Vorschlägen von Bundesminister Özdemir zur befristeten Aussetzung von Fruchtwechsel und Stilllegung ab 2023 zugestimmt. Die finale Entscheidung trifft nun der Bundesrat am 16.09.2022. Die Zustimmung im Bundesrat gilt als Formsache, da bereits die Agrarministerinnen und Agrarminister der einzelnen Landesregierungen bereits zugestimmt haben. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission – sofern sie von den Ausnahmeregelungen Gebrauch machen – ihre Entscheidung spätestens am 28. August mitteilen.