BRS News

25.09.2024

Volontär/Redakteur (m/w/d) für das Ressort Schweinehaltung

SUS 4/24

Du hast Spaß an der Schweinehaltung, kennst Dich mit bewährten Produktionsverfahren aus, bist aber auch offen für neue Wege und Konzepte in der Nutztierhaltung? Dann bewirb Dich bei uns!

Das Team Tierhaltung mit den Fachzeitschriften top agrar, SUS und Wochenblatt sucht zum nächstmöglichen Termin einen Volontär/Redakteur (m/w/d) für das Ressort Schweinehaltung.

 
24.09.2024

Kampagne zur Novelle des Tierschutzgesetzes in sozialen Medien und Politikergespräche

Mit einer Info-Video-Kampagne in den sozialen Medien und auch aktuell in vielen Gesprächen mit den Mitgliedern des Deutschen Bundestages im jeweiligen Wahlkreis zeigt das Landvolk Niedersachsen gemeinsam mit seinen 35 Kreisverbänden, welche fatalen Auswirkungen diese Änderungsvorschläge der Tierschutznovelle für die hiesige Landwirtschaft in sich tragen.

 
24.09.2024

Tierschutzgesetz – Nationale Alleingänge stoppen

Kennzeichnung

Die Tierhalter Deutschlands sind international führend im Tierschutz und offen für Weiterentwicklungen. Mit der geplanten Novellierung des Tierschutzgesetzes überspannt die Bundesregierung jedoch den Bogen. Die 1. Lesung der Gesetzesänderung ist für den 26. September 2024 im Bundestag vorgesehen. Die vorgelegte Novelle führt zu mehr Bürokratie und nimmt Tierleid billigend in Kauf. Der Strukturwandel wird gefördert und die bäuerliche Zuchtarbeit wird gefährdet.

 
24.09.2024

Wirtschaftliche Folgen der Afrikanischen Schweinepest in Niedersachsen abfedern

Mit dem Ziel, sowohl die wirtschaftlichen als auch die tierschutzrelevanten Auswirkungen im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Niedersachsen so gering wie möglich zu halten, kamen am 23.09. rund 30 Vertreterinnen und -vertreter unter anderem aus der Land- und Ernährungswirtschaft einschließlich Schlachtwirtschaft, von Behörden sowie der Abnehmerseite und der Vermarktung auf Einladung von Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Miriam Staudte im Ministerium zusammen, um die Ergebnisse aus den mit vorgenannten Vertreterinnen und Vertretern besetzten Arbeitsgruppen, die seit einem Jahr tagen, vorzustellen.

 
24.09.2024

Kolloquium Landwirtschaft der Zukunft

Was bedeutet digitale Souveränität für die Nahrungsmittelproduktion und wie können Technologien der Künstlichen Intelligenz hier in der Praxis unterstützen? Diesen Fragen widmet sich ein Workshop im Rahmen des Informatik Festivals 2024 vom 24. bis 26. September in Wiesbaden.
Der Workshop Digitale Souveränität in der Landwirtschaft, der Lebensmittelkette und dem ländlichen Raum: Trotz, mit oder durch KI? wird am 26. September von 9:00 bis 18:00 Uhr vom Fraunhofer-Institut für Fabrikbetrieb und -automatisierung, dem Fraunhofer IESE und dem KTBL ausgerichtet.

 
23.09.2024

Reduzierung des Fleischkonsums lässt Verwertung von Nutzflächen außer Acht

Auf seiner 24. Jahrestagung betonte der Deutsche Verband Tiernahrung e. V. (DVT) die Leistungen und Erfolge der Branche für eine nachhaltige Versorgung und die Transformation der Agrar- und Ernährungsbranche. Die Futtermittelwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag in der Klimapolitik und schließt den Kreislauf durch die Verwertung von Co-Produkten in der tierischen Produktion, sagte DVT-Präsident Cord Schiplage auf der Tagung in Berlin vor rund 300 Gästen.

In seiner Rede bezog sich der DVT-Präsident neben dem Umbau der Tierhaltung und der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) auch auf eine neue Klimastudie. Die Forderungen einer deutlichen Reduzierung des Fleischkonsums und die Fokussierung auf eine stärker pflanzenbasierte Ernährung sieht er als zu einseitig an. Sie lasse die natürlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten bei der Verwertung von Nutzflächen im weltweiten Kontext außer Acht.

 
23.09.2024

Deutschland fordert Aussetzung der Entwaldungs-Verordnung

Die Wirtschaftsverbände aus den betroffenen Bereichen (Kaffee, Kakao, Soja, Rindfleisch, Holz, etc.) warnen seit Monaten davor, dass die Verordnung – auch aufgrund von Versäumnissen der EU-Kommission - nicht fristgerecht umzusetzen sei und Versorgungsengpässe bzw. massive Preissteigerungen drohen. Mit einem Brandbrief hat sich die Bundesregierung an EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen gewandt und eine Aussetzung der Entwaldungs-Verordnung gefordert. Auch Cem Özdemir fordert eine Verschiebung der EUDR. Gerrit-Milena Falker und Hanno Bender haben den aktuellen Stand zur EUDR in der LZ zusammengetragen ($).

Ursula von der Leyen wird mit der EUDR ihr Heizungsgesetzmoment erleben, prognostizierte Christoph Minhoff von der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. (BVE) kürzlich im LZ-Interview.

 
23.09.2024

Neue „GülleApp“ gestartet

In Bayern soll eine neue Digital-App für mehr Durchblick bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern sorgen. Die GülleAppBayern gibt dem Ministerium zufolge den Landwirtinnen und Landwirten im Freistaat unter anderem detaillierte Informationen zu allen von der streifenförmigen Ausbringung befreiten Betriebsflächen, den zulässigen Ausbringzeitpunkten und den Befreiungen aufgrund eines festgelegten Trockensubstanzgehalts (TS-Gehalt) der Rindergülle von maximal 4,6%. Neu ist demnach auch die Anerkennung eines Trockensubstanzgehalts von 4,6% bei Rindergülle als sogenanntes Alternatives Verfahren zur streifenförmigen Ausbringung.

 
19.09.2024

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Neues Meldeportal in Bayern

Das elektronische Meldeportal für Mitteilungen von bayerischen Tierhaltern nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz des Bundes ist ab sofort einsatzbereit. Das Portal wurde von Niedersachsen entwickelt und ist dort bereits erfolgreich im Einsatz. Bayern erhält im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung die Möglichkeit zur Nutzung.

 
19.09.2024

ITW-Status 2025: Was tun, wenn das Kontaktgitter noch fehlt?

(c)SuS - Ab Januar 2025 gelten neue Vorgaben bei der Initiative Tierwohl (ITW). Aufgrund von Lieferengpässen kann es dazu kommen, dass z.B. Kontaktgitter oder Scheuerpfähle zu spät angeliefert und nicht mehr rechtzeitig eingebaut werden können.
Die ITW bietet jetzt die Möglichkeit, die Teilnahme vorübergehend ruhen zu lassen. Die Pause darf maximal sechs Monate betragen. In dieser Zeit finden keine Audits statt, der Betrieb verliert die ITW-Lieferberechtigung und erhält auch keinen Bonus. Am Ende der Pause ist ein neues Programmaudit fällig.
Was im Detail zu tun ist, wenn man pausieren oder aussteigen möchte bzw. derzeit noch unklar ist, ob man weiter an der ITW teilnehmen möchte, erfahren Sie hier.