Neuregelung der Kammerumlage in NRW ab 2025
Ab 1. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft, wodurch sich auch Änderungen für die Berechnung der Kammerumlage der Landwirtschaftskammer NRW ergeben. Die bisherige Basis, der sogenannte Einheitswert, wird durch den neuen Grundsteuerwert ersetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die bisherige Regelung zur Einheitsbewertung von Grundvermögen verfassungswidrig ist und so nicht fortgeführt werden kann. Deswegen hat der Gesetzgeber mit dem Grundsteuerreformgesetz eine Neuregelung geschaffen, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Statt des Einheitswerts wird künftig der Grundsteuerwert als Basis für die Berechnung der Kammerumlage herangezogen.