Niedersachsen: Jagd während der Corona-Pandemie weiterhin erlaubt
Das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen weist darauf hin, dass die körperliche Betätigung im Freien nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung
grundsätzlich zulässig ist. Damit darf auch die Jagd weiterhin ausgeübt werden. Auch Gemeinschaftsjagden (Drückjagden) auf Schalenwild zur gesetzlich vorgeschriebenen Abschussplanerfüllung und zur Prävention vor der ASP (Afrikanische Schweinepest) sind weiterhin zulässig, da sie der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit der Gefahrenabwehr zuzuordnen sind. Einer vorherigen Genehmigung bedarf es nicht, dennoch sind die Vorgaben der Corona-Verordnung
einzuhalten. So muss es ein Hygienekonzept geben, die persönlichen Daten der Teilnehmenden sind zu erfassen und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist erforderlich, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Das Ministerium gibt mit seinem neuen Erlass vom 05.11.2020 aktualisierte organisatorische Hinweise für den Infektionsschutz bei der Durchführung von Drückjagden auf Schalenwild bekannt.