RLV lehnt neue Bewertungsregeln für Land- und Forstwirte ab
Das BVerfG hatte in seinem Urteil festgestellt, dass die derzeitige Einheitsbewertung für das Grundvermögen verfassungswidrig ist. Die Wertverzerrungen innerhalb der Bewertungsgruppe Immobilien sei nach Auffassung der Karlsruher Richter so groß, dass dies nicht mehr mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist. Das Gericht hat ausdrücklich die Einheitsbewertung der Land- und Forstwirtschaft nicht beurteilt und außen vor gelassen. Dennoch befürchtet Conzen im Rahmen der anstehenden Neuregelung auch Änderungen für Land- und Forstwirte.
Dies nimmt der Rheinische Landwirtschaftsverband Rheinland zum Anlass, in einer aktuellen Pressemeldung zu betonen:
Dies nimmt der Rheinische Landwirtschaftsverband Rheinland zum Anlass, in einer aktuellen Pressemeldung zu betonen:
Die land- und forstwirtschaftliche Einheitsbewertung für Zwecke der Grundsteuer ist nicht gleichheitswidrig und kann daher unverändert fortgeführt werden.