18.02.2020rss_feed

Tierarzneimittelrückstände im Fleisch vernachlässigbar

2.940 Proben Fleisch unterschiedlicher Tierarten aus Mecklemburg-Vorpommern sind im Jahr 2019 im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) auf pharmaklogisch wirksame Stoffe – also Tierarzneimittelrückstände – untersucht worden. Die Proben stammten aus den Tierbeständen der Erzeugerbetriebe oder aus Schlachtbetrieben. Sie bilden in dieser Größenordnung eine repräsentative Überwachungsdichte. Sehr erfreulich ist, dass bei nur vier Proben, also knapp 0,14 %, Tierarzneimitteln Werte oberhalb der gesetzlich zugelassenen Höchstmengen festgestellt wurden. Das schließt Antibiotika mit ein, sagt Prof. Frerk Feldhusen, Direktor des Landesamtes. Alle vier Nachweise stammten von Rindern.

Eine Rückstandshöchstmenge ist die Menge einer Substanz, die in einem Lebensmittel enthalten sein darf. Von dieser Menge darf kein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher ausgehen. Zu der positiven Entwicklung beigetragen haben dürfe auch die im April 2014 verabschiedete 16. Novellierung des Arzneimittelgesetzes. Seitdem müssen Tierhalter halbjährlich umfangreich und detailliert Informationen über den Einsatz von Antibiotika übermitteln oder diese Aufgabe einem Tierarzt übertragen. Liegt die Therapiehäufigkeit der Betriebe über errechneten Kennzahlen, sind die Tierhalter zu Maßnahmen verpflichtet, den Arzneimitteleinsatz zu reduzieren.