16.03.2020rss_feed

Tiergerechte Schweinehaltung – Landwirte können ab sofort Anträge einreichen

Niedersachsen stellt Landwirten erneut Fördermittel für freiwillige Leistungen zur Verbesserung des Tierwohls zur Verfügung. Ab sofort startet das diesjährige Antragsverfahren für die Förderung von besonders tiergerechten Haltungsverfahren von Nutztieren. Bis zum 15. Mai 2020 können Anträge auf Teilnahme bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht werden. Die Förderung soll einen zusätzlichen Anreiz zur freiwilligen und vorzeitigen Umsetzung der Niedersächsischen Nutztierhaltungsstrategie / Tierschutzplan 4.0 schaffen.

Mit den Tierwohl-Maßnahmen sollen Betriebe gefördert werden, die Sauen, Ferkel oder Mastschweine besonders tiergerecht halten. Dazu zählt insbesondere, auf das Kupieren, also das Kürzen, der Schweineschwänze zu verzichten bzw. die Haltungsbedingungen so zu verbessern, dass die Ringelschwänze der Tiere intakt und unversehrt bleiben. Durch die Förderung sollen die teilnehmenden Betriebe ihren dafür erforderlichen Mehraufwand entlohnt bekommen.