12.02.2018rss_feed

Vegane Produkte ohne Anlehnung an das Original nicht verkäuflich?

Die 7. Zivilkammer (Kammer für Handelssachen) des Landgerichts Trier hat mit Urteil vom 24.3.2016 im Rechtsstreit 7 HK O 58/16 ((Urt. v. 24.03.2016, Az. 7 HK O 41/15) einem auf vegane und vegetarische Kost spezialisierten Betrieb aus der Eifel im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes untersagt, einige ihrer Produkte unter der Bezeichnung Käse beziehungsweise Cheese zu vermarkten. Hierdurch werde gegen Europäisches Recht (EU-VO 1308/2013) verstoßen, nach der die Bezeichnung als Käse tierischen Milcherzeugnissen vorbehalten sei, heißt es in der Pressemeldung des Gerichtes dazu.
Die Rechtsanwaltskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR informiert in einer aktuellen Pressemeldung über ein Urteil am Gerichtshof von ’s Hertogenbosch in den Niederlanden, der – im Einklang mit der Vorinstanz – entschieden habe, dass der Hersteller diverser pflanzlicher Produkte Alpro seine Produkte auch weiterhin Variation von Milchprodukten, Variation von Milch, Joghurtvariation oder pflanzliche Joghurt-Variation nennen darf (Urt. v. 19.12.2017).
Die Verwendung von Wortkombinationen wie pflanzliche Joghurt-Variation diene gerade nicht als Name, sondern als Kennzeichnung des betreffenden Sojaprodukts mit der hervorgehoben werden solle, dass das Produkt eine pflanzliche Alternative zu dem tierischen Milchprodukt Joghurt sei, heißt es in der Pressemeldung.

Was externe Beobachter des Marktes immer wieder wundert: Warum ist den Herstellern veganer Produkte die Annäherung an eine Produktbezeichnung wichtig, die dem Original möglichst nahe kommt? Fleisch-Mimikry ist ein Imagegewinn und ein Verkaufsargument, behauptet die Ernährungswissenschaftlerin Johanna Bayer in ihrem Blog "quarkundso.de". Einem Original, das von den Herstellern analoger Produkte, auch noch schlecht gemacht wird? So werben viele Hersteller mit besserer Ökobilanz, Gesundheit oder Ressourcenschutz - und bleiben den Beweis schuldig.

Bezogen auf die Nährstoffdichte, schneiden Originale meist besser ab. Auch die gesundheitliche Wirkung analoger Produkte ist nicht unumstritten. Was die Klimabilanz anbelangt schon gar nicht.

Wem vertrauen Sie mehr? Ihrem Bauern oder Ihrem Lebensmittelchemiker?, möchte man fragen. Johanna Bayer jedenfalls fordert den Bundesernährungsminister Schmidt dringend dazu auf, mit seiner strengen Kennzeichnungslinie fortzufahren! Dann wird er hoffentlich alle weiteren Nahrungssimulationen auch klar benennen – als Panscherei und Gesundheitsschwindel.

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