24.11.2017rss_feed

Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb (Stoffstrombilanzverordnung) passiert den Bundesrat

Die Stoffstrombilanz-Verordnung stand heute vormittag auf der Agenda des Bundesrates und ist endlich verabschiedet worden. Auf die Landwirte kommt damit ab dem 01.01.2018 zusätzlicher Dokumentationsaufwand zu: zukünftig müssen die zugeführten und abgegeben Mengen an Stickstoff und Phosphor bialnziert und bewertet werden.
Der heute gefasste Beschluss beruht auf einer neuen Empfehlungen des Agrarausschusses, der jetzt von der geschäftsführenden Bundesregierung mit den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen verkündet und in Kraft gesetzt werden müsste.