Gemeinsame Folgenabschätzung für die Kastration auf die Schweinehaltung in Süddeutschland
LSZ Boxberg - Nach den Vorgaben des Tierschutzgesetzes ist ab dem 1. Januar 2019 die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland verboten. Im Rahmen einer Folgenabschätzung untersuchten im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, die Landesanstalt für Schweinezucht in Boxberg sowie die Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume in Schwäbisch Gmünd die Auswirkungen des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweinefleischerzeugung in Süddeutschland einschließlich der Vermarktung und auf die Strukturen in der Ferkelerzeugung.
In Süddeutschland wird aufgrund der speziellen Vermarktungswege kurz- bis mittelfristig der Anteil an Eberfleisch im Schweinefleischmarkt kaum über 10 bis 20 % hinausgehen.
Dies bedeutet, dass spätestens ab dem 1.1.2019 rund 60 bis 80 % der männlichen Ferkel in Süddeutschland mit strukturbedingten Zusatzkosten von rund 13 Mio. € pro Jahr unter Betäubung kastriert werden müssen. Diese Wettbewerbsbelastung werden die Ferkelerzeuger nicht aus eigener Kraft ausgleichen können.
Von politischer Seite könnten die negativen Auswirkungen des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration durch eine rechtlich praktikable Festlegung der zulässigen Betäubungsmittel und die Erlaubnis zur Anwendung der Betäubungsmittel durch den Landwirt oder zumindest eine Fachkraft für Narkoseanwendung entschärft werden. Eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage hierfür ist unter § 6 Abs. 6 Tierschutzgesetz gegeben.
Eine zentrale Aufgabe von Politik und Marktbeteiligten wird es sein, ein rechtskonformes, praktikables und kostengünstiges Verfahren zur Kastration auf den Weg zu bringen, unter Umständen als spezifisch süddeutsche Variante.