Bundeskabinett beschließt Änderung der TÄHAV
Das Bundeskabinett hat die lang angekündigte Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken beschlossen (Drucksache 759/17 vom 13.12.2017). Die Minimierung der Anzahl antibiotischer Behandlungen auf das therapeutisch notwendige Maß ist eine zentrale Maßnahme zur Eindämmung der Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen und somit zum Erhalt der Wirksamkeit von Antibiotika
wird in der Drucksache unter Problem und Ziel formuliert.
Eine entscheidende Neuerung ist die Erweiterung des Umwidmungsverbotes für Arzneimittel, die Cephalosporine der dritten und vierten Generation und Fluorchinolone enthalten. Betroffen sind unter anderen die Tierarten Rind und Schwein. Diese Regelung gilt nicht, wenn die tierärztliche Versorgung der Tiere gefährdet ist. Weiterhin wird eine Antibiogrammpflicht eingeführt, die jedoch an eine Reihe von Bedingungen geknüpft ist. Zur Probenahme werden konkrete Vorgaben festgelegt. Schließlich werden die notwenigen Nachweise durch den Tierarzt vorgegeben.
Das Bundeskanzleramt hat die Drucksache an den Bundesrat weitergeleitet (bundesrat.de). (hc)