Die Macht des Lebensmitteleinzelhandels ist zu groß
Die großen Discounter nutzen immer öfter ihre dominierende Marktmacht und setzen damit unterschiedliche Forderungen nach mehr Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz durch, stellte das Handelsblatt schon 2016 fest. Anlass damals war das Verbot von verschiedenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, trotz gesetzlicher Zulassung und der Festlegung von Grenzwerten, die selbst bei lebenslanger Aufnahme mit der Nahrung kein Gesundheitsrisiko darstellen. Die Forderungen setzen sich fort über den Einsatz von Antibiotika und Wünsche bei der Haltung von Tieren.
Das ist alles nicht schlimm, wenn solche Festsetzungen auf Augenhöhe mit den Erzeugern erfolgen würde und erforderliche Investitionen durch Wirkstoffwechsel oder Mindererträge und Stallbaukosten über einen Mehrerlös ausgeglichen werden könnten. Das ist aber selten der Fall und wenn, dann nur für eine begrenzte Dauer. Letztlich will der Verbraucher aber für neue Standards nicht mehr zahlen, so dass der Preiskrieg der Discounter untereinander meist auf dem Rücken der Erzeuger ausgetragen wird.
Damit soll jetzt Schluss sein, fordert der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments. Er möchte Handelsunternehmen untersagen, ihren Lieferanten Tierwohl- und Umweltschutzstandards aufzuzwängen, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen.
Die Diskussion ist in vollem Gange. Handelt es sich bei den LEH-Vorgaben um Greenwashing
bzw. ein Mehr an Sicherheit
, für das jede wissenschaftliche Grundlage fehlt? Ist der Vorstoß des Agrarausschusses ein Eingriff in den Markt oder ein notwendiger Schritt zum Schutz der Landwirte?