DLG zertifiziert die ersten drei Isofluran-Narkosegeräte für die Ferkelkastration
DLG, 28.04.2020 - Die zuständige Expertenkommission der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e. V.) hat am 28. April 2020 die ersten drei durch das DLG-Testzentrum Technik und Betriebsmittel getesteten Isofluran-Narkosegeräte für die Ferkelkastration zertifiziert. Der Zertifizierung gingen umfängliche wissenschaftlich begleitete und erfolgreich absolvierte Tests voraus. Die DLG bestätigt damit, dass die Funktionssicherheit der Geräte gegeben ist und dass bei deren Nutzung wichtige Aspekte des Tierschutzes, der Anwendersicherheit und des Umweltschutz erfüllt werden. Sie macht damit auch den Weg frei für eine Förderung aus dem Bundesprogramm Ferkelnarkosegeräte, die landwirtschaftliche Betriebe für die Anschaffung dieser Geräte beantragen können.
Die zertifizierten Geräte sind:
- PigNap 4.0 des Herstellers BEG Schulze Bremer GmbH,
Telefon: +49 02548 919419-0, E-Mail: info@schulzebremer.com - Anestacia des Herstellers GDO B.V.,
in der Ausführung mit drei Narkosestationen,
Telefon: +49 7229 3080222, E-Mail: anestacia@gdo-bv.com - Porc-Anest 3000 des Herstellers Promatec Automation AG,
Telefon: +41 32 6816080, E-Mail : info@promatec.ch
Die Zertifizierung basiert auf dem DLG-Prüfrahmen Narkosegeräte für die Ferkelkastration
, in dem die Prüfinhalte, die Prüfmethoden und die entsprechenden Bewertungsschemata festgelegt sind. Die DLG-Expertenkommission hat mit ihrem Beschluss allen Geräten bestätigt, dass sie in mehrmonatigen Tests auf landwirtschaftlichen Betrieben und im Prüflabor des DLG-Testzentrums Groß-Umstadt ihre Eignung gemäß den Vorgaben dieses Prüfrahmens bewiesen haben. Für alle Geräte wird nun ein individueller Prüfbericht verfasst und veröffentlicht, in dem die Testergebnisse ausführlich dargestellt und beschrieben werden. Die Hersteller erhalten mit dem Tag der Zertifizierung ihr Prüfzertifikat und Prüfzeichen, welches ab sofort auf den getesteten Geräten angebracht werden kann.
Ab dem 1. Januar 2021 ist in Deutschland die betäubungslose Ferkelkastration auch unter acht Tage alter Ferkel verboten. Um Maßnahmen für die Verbesserung des Tierwohls zu fördern, werden landwirtschaftliche Betriebe bei der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration (Isoflurannarkose) durch Zuwendungen finanziell unterstützt. Die Anschaffung solcher Geräte ist an eine Zertifizierung verknüpft und wird mit bis zu 60 Prozent der Gerätekosten, bzw. maximal mit bis zu 5.000 Euro je Unternehmen gefördert. Der Förderantrag zur Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration kann online über das Bundesprogramm Ferkelnarkosegeräte gestellt werden.