MKS in Märkisch-Oderland: Eilverordnung erlassen
Am 10. Januar 2025 wurde im Landkreis Märkisch-Oderland ein Erstausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) festgestellt. Betroffen ist ein Bestand von 14 Tieren, von denen drei verendet sind. Der Landkreis Märkisch-Oderland hat die Tötung des Bestandes angeordnet und eine Schutzzone im Radius von mindestens 3 Kilometern sowie eine Überwachungszone im Radius von mindestens 10 Kilometern eingerichtet. Um die Tierseuche einzudämmen hat Ministerin Mittelstädt eine Eilverordnung erlassen. Durch die Verordnung ist der Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden für 72 Stunden verboten. Gleiches gilt für in den Tierhaltungsbetrieben von diesen Tieren gewonnenen Körpern oder Tierkörperteilen und Gülle. Somit sind Schlachtbetriebe und der Einzelhandel davon nicht betroffen.