07.10.2020rss_feed

Tierwohl: NRW erhöht Zuschüsse

Nordrhein-Westfalen will im Rahmen des Corona-Konjunktur-Programms NRW die Tierwohlmaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben deutlich erhöhen. Aus diesem Grund können Landwirte ab sofort Zuschüsse für spezielle Investitionen zum Tierwohl in landwirtschaftlichen Unternehmen beantragen. 40 % der förderfähigen Nettoinvestitionsausgaben werden als Zuschuss gewährt. Der Mindestförderbetrag beträgt 1.000 €. Die Förderung ist begrenzt auf den nach Verordnung 1408/2013 (De-minimis-Beihilfen) festgelegten Höchstbetrag von 20.000 € Zuschuss in einem Zeitraum von drei Steuerjahren.