BRS News Schwein
Wild- und Rinderseuche in Mecklenburg-Vorpommern
In den vergangenen Wochen wurde im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wiederholt das Auftreten der Hämorrhagische Septikämie, die auch als Wild- und Rinderseuche bezeichnet wird, bestätigt. Auslöser dieser plötzlich auftretenden Infektionskrankheit sind bestimmte Typen des Bakteriums Pasteurella multocida (Kapseltypen
B und E), bei denen das Genom des HS-Typs nachweisbar ist. Empfänglich sind neben Rindern, Büffeln und Wildwiederkäuern auch Haus- und Wildschweine oder Schafe und Ziegen. Bislang liegen keine Hinweise auf Übertragungen dieses Erregers auf den Menschen vor. Bei Tieren mit eindeutigen Krankheitsanzeichen tritt der Tod in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden ein. Bei gehaltenen Tieren kann einer Ausbreitung der Erkrankung durch Anwendung geeigneter Antibiotika (nach Erreger- und Resistenzbestimmung) und stallspezifischer Impfstoffe entgegengewirkt werden. Die Hämorrhagische Septikämie ist keine nach EU-Tiergesundheitsrecht gelistete Tierseuche und auch nach deutschem Recht weder anzeige- noch meldepflichtig.
Rückgang des Einsatzes antimikrobieller Mittel im Tiergesundheitssektor
Die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH, gegründet als OIE) hat kürzlich einen wegweisenden Bericht mit Trends zum weltweiten Einsatz antimikrobieller Mittel bei Tieren veröffentlicht. Zwar sank der Einsatz verschreibungspflichtiger Antibiotika von 2016 bis 2018 um fast 30 Prozent, es gibt aber immer noch mehr als 40 Ländern, in denen Antibiotika weiterhin zur Leistungssteigerung eingsetzt werden. Das entspricht schon lange nicht mehr der guten fachlichen Praxis und ist daher in Europa seit 2006 verboten worden.
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg in der Feststellungklage zur Auslegung des § 12 Abs. 5 DüV
Eine flächenlose Biogasanlage hat im Rahmen einer Feststellungsklage vor dem OVG in Lüneburg überprüfen lassen, ob der Begriff der Verwertung gemäß § 12 Abs. 5 auch die Verwendung des Gärrestes als Düngemittel umfasst. Das OVG in Lüneburg hat dies positiv beschieden und damit das Urteil des Verwaltungsgerichts in Oldenburg geändert (Az.: 10 LC 247/20).
Das Urteil kann Auswirkungen auf die Ermittlung der Lagerdauer und folglich die vorzuhaltenden Lagerkapazitäten haben. Die bisherigen Landesvorgaben in Bezug auf die Möglichkeiten zur Erfüllung der Anforderungen des § 12 Düngeverordnung haben jedoch auch weiterhin Bestand. Der Senat hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Können Wasserlinsen Sojafuttermittel ersetzen?
Nachhaltigkeit ist heutzutage aufgrund des Umweltdrucks sowie der steigenden Kosten für Kraftstoff, Düngemittel und andere landwirtschaftliche Betriebsmittel ein Hauptanliegen in der Landwirtschaft. Wissenschaftlern der Universität Gent und des Provinziellen Forschungs- und Beratungszentrums für Landwirtschaft und Gartenbau (Inagro vzw) in Belgien haben untersucht, wie Landwirte die Wasserlinse Lemna minor in Wasser kultivieren können, dem etwas Schweinegülle zugesetzt wurde. Tatsächlich sind diese Pflanzen laut Südkoreanischer Untersuchungen eine so gute Proteinquelle, dass sie Sojaschrot ersetzen könnten. In Spanien soll es bereits 50 Modell- und Demonstrationsbetriebe geben.
Landvolk Niedersachsen fordert vorzeitiges Ende der ASP-Maßnahmen
Nach einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im südlichen Landkreis Emsland Anfang Juli leiden Schweine haltende Betriebe unter massiven Handelseinschränkungen. Die Restriktionen betreffen rund 250 Schweinehalter in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim, die in einem Radius von zehn Kilometern um den ursprünglichen Ausbruchsbetrieb in Emsbüren, in der sogenannten Schutz- und Überwachungszone liegen. Einerseits dürfen zur Mast bestimmte Ferkel nicht ohne behördliche Genehmigung in Mastställe verbracht werden, andererseits gibt es hohe Anforderungen an die Schlachtung und an die Weiterverarbeitung von Fleisch, die den Handel mit rund 200.000 Schweinen enorm einschränken. Unsere Schweinehalter zahlen für jedes Schwein drauf anstatt Geld zu verdienen
, erläutert Jörn Ehlers, Vizepräsident des Landvolks, die sich zuspitzende Lage in der betroffenen Region. Oberstes Ziel müsse sein, die von der EU festgelegte Maßnahmenfrist deutlich zu verkürzen, wie es zuvor nach dem ASP-Ausbruch bei Hausschweinen in Mecklenburg-Vorpommern gelungen ist. Voraussetzung hierfür ist, dass es zu keinem weiteren ASP-Ausbruch in Niedersachen kommt und Biosicherheitsmaßnahmen in den Ställen strikt eingehalten werden.
Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sucht neue Leitung der Abteilung Landwirtschaft
Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet einen Leiter (m/w/d) der Abteilung 7 - Landwirtschaft für das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) in 01683 Nossen. Bewerbungsfrist: 7. September 2022
Freie Abferkelung: Erfahrung von Praktikern (Video)
©SuS -
Zukünftig sollen die Sauen im Abferkelstall in Bewegungs- oder Freilaufbuchten gehalten werden. Um die Einführung dieser neuen Haltungsverfahren für die Ferkelerzeuger möglichst zielführend zu gestalten, wird hierzu unter Praxisbedingungen im Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) Tierschutz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft geforscht. Teil des MuD ist das Wissenstransferprojekt Vision Pig
, welches den effektiven und schnellen Transfer von Forschungsergebnissen unterstützen soll. Nun hat Vision Pig
ein neues Video-Tutorial und erstmals auch einen Podcast zum Thema freie Abferkelung
veröffentlicht
ASP: Manten nimmt Tiere auf
©SuS - Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Anfang Juli im Emsland wird es höchste Zeit, dass für die Schweine in den Restriktionsgebieten eine Absatzmöglichkeit gefunden wird. Hierzu berichten Marktkenner jetzt, dass der Fleischbetrieb Manten im rheinländischen Geldern bereits ab Freitag dieser Woche schlachtreife Schweine aus den ASP-Restriktionszonen im südlichen Niedersachsen aufnehmen könnte.
Haltungskennzeichnung mit begrenztem Effekt aufs Tierwohl
©SuS - Vor überzogenen Erwartungen an die Haltungskennzeichnung warnt der Leiter des Friedrich-Loeffler-Instituts für Tierschutz und Tierhaltung (ITT), Prof. Lars Schrader. Zwar könne die verbindliche Kennzeichnung zu Verbesserungen beim Tierwohl führen, sagt Schrader und weist darauf hin, dass sich Landwirte motiviert sehen könnten, ihren Stall für die Stufen Frischluft oder Auslauf umzubauen. Ohne zusätzliche Unterstützung mit öffentlichen Mitteln werde dies jedoch ein überschaubares Segment
bleiben.
N- und P-reduziert füttern mit Rapsextraktionsschrot
In vielen schweinehaltenden Betrieben ist sie schon oder wird gerade etabliert, die stickstoff- und phosphorreduzierte Fütterung. Die Regelungen der neuen Düngegesetzgebung hinsichtlich der Versorgung der Böden mit Stickstoff und Phosphor lassen dort häufig wenig Spielraum für die Betriebe. Mittlerweile sind auch große Betriebe, die einer Betriebserlaubnis nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bedürfen (Betriebe der Nr. 7.1. BImSchG; z.B. mehr als 2.000 Mastschweine und mehr als 750 Sauen), gesetzlich ver-
pflichtet, eine stark N- und P- reduzierte Fütterung der Schweine durchzuführen. Entsprechende maximale Nährstoffausscheidungen, die in der neuen TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) festgeschrieben sind, haben dort seit Februar 2021 Gültigkeit und müssen sofort umgesetzt werden.