BRS News Schwein
Rentenbank ermöglicht Übertragung von Fördermitteln nach 2023
AgE - Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat die Übertragung bereits bewilligter Zuschüsse im Rahmen des Investitionsprogramms Landwirtschaft
in das Jahr 2023 ermöglicht. Als Grund dafür werden die anhaltenden Lieferschwierigkeiten genannt. Wie die Rentenbank mitteilte, müssen dazu Antragsteller, die ihr Vorhaben bereits bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht durchführen beziehungsweise notwendige Rechnungen und Zahlungsbelege nicht einreichen können, einen Antrag stellen. Das entsprechende Formular ist online unter www.rentenbank.de verfügbar.
QS - Ausnahmeregelung für den Transport von Futtermitteln aus der Ukraine
Der Angriffskrieg von Russland in der Ukraine verursacht unter anderem Engpässe in der Verfügbarkeit verschiedener Güter. Durch die Blockade der Seehäfen in der Ukraine soll nun möglichst viel Ware auf Straßen, Schienen oder Binnenschiffe umdisponiert werden. Eine Zertifizierung dieser Transportmittel, die bei QS für den Transport von Futtermitteln verpflichtend ist, ist jedoch aktuell nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Um die Versorgungslage mit landwirtschaftlichen Primärprodukten, insbesondere Getreide, und Futtermitteln aus der Ukraine aufrechtzuerhalten hat QS kurzfristig eine Ausnahmeregelung geschaffen. Eine Übersicht finden Sie hier.
Neue Hofbanner "Regionale Selbstversorger"
Bei der Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW e.V. können auch in diesem Jahr neue Hofbanner im breiten Querformat (3 x 1 m) bestellt werden. Mit dem aktuellen Motiv wird die nicht erst durch den Krieg in der Ukraine deutlich gewordene Wichtigkeit der regionalen Selbstversorgung mit hochwertigen Grundnahrungsmitteln aufgezeigt. Der Hofbanner kann bei allen Kreisbauernverbänden in NRW sowie direkt bei der Landesvereinigung über info@milch-nrw.de bestellt werden.
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2022 der Grafschaft Bentheim zum Schutz gegen die ASP
Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat am 04.07.2022 im Amtsblatt die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2022 zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) veröffentlicht.
AGRAR Unternehmertage: Von 2023 an wieder zum regulären Termin
Die AGRAR Unternehmertage finden traditionell im Februar in Münster statt. Aufgrund der Corona-Pandemie war es jedoch zu einer zweimaligen Verschiebung gekommen. Der nächste Termin liegt deshalb im Herbst dieses Jahres, vom 27. bis 30. September 2022. Danach sollen die AGRAR Unternehmertage wieder turnusgemäß im Februar stattfinden, meldet der Messeveranstalter European Exhibitions GmbH (E.G.E.). Die AGRAR Unternehmertage 2023 sollen vom 7. bis 10. Februar 2023 stattfinden. Die Anmeldungen für den angestammten Messetermin im Frühjahr 2023 sind bereits offen.
ASP im Emsland: Ferkel dürfen in der Sperrzone verbracht werden
Im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Emsland macht das Landwirtschaftsministerium (ML) darauf aufmerksam, dass das Verbringen von Ferkeln aus der Überwachungszone in andere Betriebe innerhalb der Überwachungszone mit behördlicher Genehmigung möglich ist. Einen entsprechenden Erlass hat das ML an die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim übermittelt. Wöchentlich erlangen dort zirka 3.000 Ferkel die Marktreife. Der Erlass konkretisiert, dass unter Beachtung bestimmter tierseuchenrechtlicher Anforderungen Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbringungsverbot möglich sind. So können Transporte von Schweinen zwecks Durchlaufen des Produktionszyklus aus einem Betrieb in der Überwachungszone in einen anderen Betrieb in der Überwachungszone von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich der Bestimmungsbetrieb innerhalb derselben Lieferkette befindet.
Halbjahresreport UBB - Herkunft spielt keine Rolle, außer bei Lebensmitteln
Unsere Bayerischen Bauern
haben ihren Halbjahresreport 2022 vorgestellt und bieten einen Überblick über die laufenden Kampagnen. Die Initiative ist angetreten, um
- zu zeigen, dass die bayerische Landwirtschaft nachhaltig zukunftsfähig ist,
- die Konsumentinnen und Konsumenten weiterhin auf Regionalität und faire Preise für gute Produkte einzuschwören,
- ein klares Statement für den Wert und die gesellschaftliche Relevanz unserer regionalen Landwirtschaft und Kulturlandschaft zu setzen,
- die Verbraucherinnen und Verbraucher verstärkt auf die Seite der landwirtschaftlichen Erzeuger zu ziehen und sie zu Mitstreitern ihrer regionalen, heimischen Sache machen.
AI Vets 2022
Die diesjährige Tagung der europäischen Stationstierärzte findet in Cheshire in England vom 25. bis 26. Oktober statt. Die Veranstalter informieren, dass die Registrierung ab sofort möglich sei. Mehr Informationen finden Sie unter www.effab.info/news/ai-vets. Dort kann auch ein Newsletter bestellt werden. Es gibt einen Frühbucherrabatt bis Anfang September.
Landwirtschaft im Dauerkrisen-Modus
Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus fordert mehr Unterstützung für Landwirtschaftsbetriebe. Der Dauerkrisen-Modus
sei für viele Betriebe kaum noch tragbar, stellt der Minister im Rahmen der Landespressekonferenz dar: Klimakrise, Corona-Krise, Energie-Krise und Ukraine-Krieg. Das sind die Reiter der Apokalypse, wenn man so will. Jede Krise für sich wäre wohl für die Land- und Ernährungswirtschaft zu meistern. Das hat sich in den Corona-Jahren gezeigt. Der Sektor hat immer funktioniert und geliefert. Corona-Hilfen gab es für andere. Aber ich fürchte, dass sich das nicht durchhalten lässt.
Neuregelung im EU-Tiergesundheitsrecht und Cross Compliance-Verpflichtungen im Rahmen der EU-Agrarförderung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) macht darauf aufmerksam, dass die Vorschriften des EU-Tiergesundheitsrechts geändert wurden und nun erweiterte Anforderungen zur Identifizierung, Registrierung sowie Rückverfolgbarkeit von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen vorsehen. Diese erweiterten Anforderungen wirken sich auch auf die Cross Compliance-Verpflichtungen im Rahmen der EU-Agrarförderung aus. Die Neuregelungen betreffen die Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten in den Betrieben. Künftig müssen auch die Ergebnisse von Tiergesundheitsbesuchen durch Tierärzte sowie Testergebnisse von untersuchten Tieren dokumentiert werden. Die Dokumentation ist auf Papier oder in elektronischer Form möglich. Die Änderungen im EU-Tiergesundheitsrecht sind bereits in Kraft, die neuen Anforderungen gelten somit bereits.