AfD will Düngeverordnung prüfen lassen
hib - Die AfD-Fraktion will die Düngeverordnung verfassungsrechtlich überprüfen lassen. In einem Antrag der Fraktion (19/19158) heißt es, es bestünden Zweifel über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit der Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung mit dem Grundgesetz. Abgeordnete des Bundestags sollten sich daher in ausreichender Zahl zusammenfinden, um beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung zu beantragen, dass das Gesetz mit dem Grundgesetz (GG) unvereinbar und daher nichtig sei. Die Fraktion sieht die Berufsausübungsfreiheit nach Artikel 12 GG, sowie die Eigentumsgarantie nach Artikel 14 GG von Landwirten gefährdet. Durch die angestrebte Düngereduktion von 20 Prozent und Düngeverboten in bestimmte Zonen komme es zu Ernteverlusten und einer niedrigeren Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft.
Die Berechtigung, eine abstrakte Normenkontrolle zu initiieren, ist als Minderheitsrecht ausgestaltet und steht einem Viertel der Mitglieder des Bundestages zu.