Corona-Virus: was Landwirte jetzt zu beachten haben
Das Schweizer Bundesamt für Landwirtschaft hat sehr ausführlich informiert, was Landwirte im Falle des Corona-Geschehens jetzt beachten müssen. Das BLW geht in den FAQ unter anderem auf das Verhalten auf dem Betrieb bei Selbstquarantäne, den Umgang mit Besucherinnen und Besuchern sowie mit Nutztieren ein.
- Was muss ich beachten, wenn ich als Bewirtschaftende(r) selbst Angestellte habe?
- Wenn Bewirtschaftende und ihre Familien sich in Selbst-Quarantäne befinden, können sie dann noch auf ihrem landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten?
- Wenn Bewirtschaftende und ihre Familien sich in Selbst-Quarantäne befinden, können sie dann noch ihre Produkte abliefern?
- Sind landwirtschaftliche Produktionsmittel wie Futtermittel eine Kontaminationsquelle für den Betrieb?
- Ist mit einem Rückgang der Schweizer Produktion (tierischer und pflanzlicher Produkte) zu rechnen?
- Welche Massnahmen muss ich treffen, wenn auswärtige Personen auf meinen Betrieb kommen (z. B. Kontrolleurinnen, Saisonarbeiter, Besucherinnen)?
- Im Fall einer Quarantäne-Pflicht für Tiere, wird es Auswirkungen auf die Direktzahlungen haben?
- Ist der Kontakt mit Nutztieren zu vermeiden?
- Wie kann ich meine Nutztiere vor dem Virus schützen?
- Kann das Virus von Nutztieren auf den Menschen übertragen werden und umgekehrt?
- Müssen Nutztiere unter Quarantäne gestellt werden?
- Ist mit Einschränkungen oder zusätzlichen Bestimmungen im Tierhandel (national/international) zu rechnen?
Hier finden Sie die FAQ des Bundeslandwirtschaftsministeriums.
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