Entscheidung des Bundesfinanzhofes zur Gemeinnützigkeit von Attac
Der Bundesfinanzhof hat heute entschieden, das bestätigende Urteil der ersten Instanz über die Gemeinnützigkeit von Attac aufzuheben und an das Hessische Finanzgericht zurückzuverweisen, heißt es in einer Pressemeldung der Organisation, die gestern veröffentlicht wurde. In seiner Begründung habe der BFH fesstgestellt,
dass dieEinflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung %E2%80%A6 keinen gemeinnützigen Zweck erfüllt."