27.02.2019rss_feed

Entscheidung des Bundesfinanzhofes zur Gemeinnützigkeit von Attac

Der Bundesfinanzhof hat heute entschieden, das bestätigende Urteil der ersten Instanz über die Gemeinnützigkeit von Attac aufzuheben und an das Hessische Finanzgericht zurückzuverweisen, heißt es in einer Pressemeldung der Organisation, die gestern veröffentlicht wurde. In seiner Begründung habe der BFH fesstgestellt, dass die Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung %E2%80%A6 keinen gemeinnützigen Zweck erfüllt."