Gerichtshof verbietet Biosiegel für Halalfleisch
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasste sich am Dienstag in Luxemburg mit der Frage, ob Fleisch aus Halal-Schlachtung das Bio-Siegel tragen dürfe. Mitnichten. Die rituelle Schlachtung von Tieren ohne Betäubung entspräche nicht den höchsten Tierschutzstandards der Europäischen Union.
In Deutschland hat sich der Wissenschaftliche Dienst der Bundestages zuletzt 2018 mit dem Thema beschäftigt und verwies darin auf die
In Deutschland hat sich der Wissenschaftliche Dienst der Bundestages zuletzt 2018 mit dem Thema beschäftigt und verwies darin auf die
Auffassung unter Rechtsexperten,
dass bei Einhaltung der religiösen Vorgaben für das Schächten die Tiere weniger Schmerzen als beim vorherigen Betäuben empfinden würden. Dies liege u. a. daran, dass eine Stichwunde zwar größer aber weniger schmerzhaft sei, der Hirntod schneller eintrete und die Tiere beim Schächten schneller und vollständig ausbluteten.
ommt zu einer anderen Einschätzung.