16.03.2020rss_feed

Grenzüberschreitendes Verbringen von Tieren und tierischen Erzeugnissen weiterhin möglich

Für das grenzüberschreitende Verbringen von Tieren und tierischen Erzeugnissen bestehen aktuell keine tierseuchenrechtlichen Beschränkungen auf Grund des Auftretens von SARS-CoV-2, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium auf BRS-Nachfrage mit. Bislang liegen dem BMEL keine Mitteilungen über entsprechende Einschränkungen des Grenzverkehrs von Tieren und tierischen Erzeugnissen vor. Der BRS erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die EU Kommission heute die Leitlinien für Grenzschutzmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Gewährleistung der Verfügbarkeit von Gütern und wesentlichen Dienstleistungen veröffentlicht hat. Danach zählen Tiere in der Leitlinie zu den essential goods, deren Beförderung nicht durch Kontrollen beeinträchtigt werden sollten und für die gilt, dass der freie Warenverkehr innerhalb der EU aufrechtzuerhalten ist.