In Bayern startet Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Die Antragstellung für die beiden Programme der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung, das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) und die Diversifizierungsförderung (DIV) ist ab sofort wieder möglich. Wie Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber in München mitteilte, wird es in diesem Jahr zwei Antragsrunden geben. Die erste endet am 3. April, die zweite am 15. Oktober 2020. Zu diesen Zeitpunkten müssen die Förderanträge vollständig bei der Landwirtschaftsverwaltung vorliegen.
Das AFP wurde in wesentlichen Punkten überabeitet und für die investitionswilligen Betriebe attraktiver gestaltet. So wurde das zuwendungsfähige Investitionsvolumen gegenüber dem Vorjahr auf 800.000 Euro verdoppelt – und mit diesem auch der mögliche Zuschuss. Er beläuft sich, je nach Bauvorhaben, auf 20 bis 35 Prozent. Für geförderte Betriebe wird eine Tierbesatzgrenze eingeführt, die über einen Zeitraum von zwölf Jahren einzuhalten ist. Künftig sind auch wieder Lagerstätten für Wirtschaftsdünger förderfähig, soweit sie im Zusammenhang mit einer tierwohlbezogenen Investition stehen. Weitere Informationen gibt es unter: www.stmelf.bayern.de/forderwegweiser.