BRS News
Gärrückstände aus Biogasanlagen pflanzenbaulich verwerten
Nährstoffüberschüsse in Veredelungsregionen und die jüngsten Änderungen der Düngeverordnung stellen Biogasanlagenbetreiber und tierhaltende Landwirte vor immer größere Herausforderungen. Im Umgang mit Wirtschaftsdüngern und Gärprodukten steigt deshalb der Bedarf an neuen Lösungen für Aufbereitung, Handling und die bedarfsgerechte Ausbringung. Im Tagungsband der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) zur 4. Fachtagung Pflanzenbauliche Verwertung von Gärrückständen aus Biogasanlagen
präsentieren Experten aus Wissenschaft und Praxis ihre Lösungen und Konzepte, um künftig den steigenden Anforderungen an das Gärresthandling gerecht zu werden, die Nährstoffe im Kreislauf zu halten und nicht längerfristig in den Boden oder in die Luft zu verlagern. Der Tagungsband ist in der Schriftenreihe Gülzower Fachgespräche
erschienen und steht zum Download zur Verfügung.
Denken Sie an die Registrierung Ihrer Energieanlage!
Immer noch sind 350.000 Stromerzeugungsanlagen wie Solar- und Windenergieanlagen oder BHKW nicht registriert. Damit droht das Ende der Förderung ab 31. Januar, erinnert Hinrich Neumann für topagrar Online.
Stichtagsmeldung für Schweine nicht vergessen
Jeder Schweinehalter - auch Hobbyschweinehalter - hat, gemäß § 26 III der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV), der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der am 01. Januar (Stichtag) im Bestand vorhandenen Schweine zu melden. Dabei werden drei Tierkategorien unterschieden:
- Anzahl Zuchtsauen,
- Anzahl Ferkel bis einschl. 30 kg,
- Anzahl sonstiger Zucht- und Mastschweine über 30 kg
Werden zu diesem Stichtag kurzfristig keine Schweine gehalten, eine erneute Aufstellung mit Schweinen ist jedoch im Jahresverlauf vorgesehen, so ist der Bestand mit 0 Tieren zu melden. Eine Stichtagsmeldung bei endgültiger Aufgabe der Schweinehaltung ist nicht erforderlich. Die zuständige Regionalstelle in Niedersachsen ist das VIT in Verden. Die Meldung kann schriftlich per Meldebogen oder online unter www.hi-tier.de erfolgen. Zusätzlich sind im laufenden Jahr alle Schweinezukäufe innerhalb von sieben Tagen online oder per Meldekarte an das VIT (HI-Tier) zu melden.
Auswirkungen der Düngeverordnung auf Weizenqualitäten und Bezahlung
Im Interview mit der agrarzeitung
zieht der Agrarökonom Dr. Peter Haarbeck, Geschäftsführer des Verbandes der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft (VGMS) ein Fazit der Getreideernte 2020. Demnach habe die neue Düngeverordnung Auswirkungen auf Proteingehalte beim Brotweizen und den Ertrag gezeigt. Insgesamt habe die Ernte aber ordentlichen Brotweizen hervorgebracht. In diesem Zusammenhang machte der Fachmann deutlich, dass Bäcker durchaus Möglichkeiten haben, auf niedrigere Proteingehalte mit der Teigführung zu reagieren. Ein Manko stelle aber die schnelle Bemusterung in der Getreideannahme, die für die Bezahlung wichtig sei, dar. Jeder Verarbeiter tut gut daran, sich mit Lieferanten und Kunden zusammenzusetzen, um Lösungen zu finden
, fordert Haarbeck.
Neues Bildungsportal zum Verhalten von Nutztieren startet
Gemeinsam mit der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Informationsplattform auf den Weg gebracht, die dabei unterstützt soll, mehr Tierwohl in den Ställen umzusetzen. Tierhalterinnen und -halter können sich über kritische Haltungsbedingungen als auch charakteristisches Tierverhalten bei nicht artgerechter Haltung informieren, teilte das Landwirtschaftsministerium in Wiesbaden mit. Das neue Portal umfasst Filme zum natürlichen Verhalten und zu Verhaltensstörungen bei Rindern, Schweinen und Geflügel, die am Fachbereich Veterinärmedizin der JLU in Kooperation mit der Landestierschutzbeauftragten entstanden sind. Die Inhalte der Webseite können auch kosten- und lizenzfrei für Fortbildungszwecke oder Veranstaltungen genutzt werden.
KTBL: Aktualisierte Praxisleitfäden zu Tierschutzindikatoren veröffentlicht
KTBL - Für die betriebliche Eigenkontrolle stehen Nutztierhalterinnen und -haltern jetzt überarbeitete Praxisleitfäden zur Verfügung, mit deren Hilfe sie eigenständig die innerbetriebliche Tierwohlsituation prüfen können. Das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL) hat gemeinsam mit dem Thünen-Institut für Ökologischen Landbau (Leitfaden Rind) und dem Friedrich-Loeffler-Institut (Leitfaden Schwein) im Rahmen des Projektes EiKoTiGer (Eigenkontrolle Tiergerechtheit) die 2016 veröffentlichten Leitfäden zeitgleich mit 120 Tierhaltern auf ihre Praxistauglichkeit getestet. Die Leitfäden wurden anschließend aufgrund dieser Praxiserfahrungen zusammen mit weiteren Experten für die Rinder- und Schweinehaltung überarbeitet. Die stalltauglichen Leitfäden im A4-Format mit Indikator-Steckbriefen, Fototabellen und kopierbaren Erhebungsformularen sind für je 18 € im KTBL Online-Shop erhältlich. Die digitale Variante kostet 12 €.
IQ-Agrar: ITW-Fortbildungsveranstaltungen
Die IQ-Agrar Service GmbH bietet im Februar kostenpflichtige ITW-Fortbildungsveranstaltungen online über Zoom an:
11.02.2021 (13:00 - 15:30 Uhr)
- Herbert Heger (Boehringer Ingelheim):
Typisch Lüftung – Tierverhalten und Tiergesundheit im Fokus
- Cornelia Becker und Mareike Hörstmann (Biochem):
Erfolgreiche Konzepte für die Darmgesundheit – Welche Rolle spielen Mykotoxine?
16.02.2021 (09:30 - 12:00 Uhr):
- Herbert Heger (Boehringer Ingelheim):
Typisch Lüftung – Tierverhalten und Tiergesundheit im Fokus
- Bernhard Feller (Landwirtschaftskammer NRW):
Beschäftigungsmaterial und Buchtenstruktur – Anforderungen an die Haltungsverfahren für Schweine
Gute Landwirtschaft braucht Wertschätzung – Kampfpreise bei Lebensmitteln sind das völlig falsche Signal
Umweltverbände, die Landwirtschaft und die Landesregierung haben sich im vergangenen Jahr auf einen einmaligen Gesellschaftsvertrag geeinigt – den Niedersächsischen Weg. Unsere Natur, also die heimischen Arten, die Lebensräume und unser Wasser lassen sich nur schützen, wenn wir als Gesellschaft diesen Weg gemeinsam beschreiten. …
Wenn es uns als Gesellschaft wirklich ernst ist mit Naturschutz, hohen Sozialstandards und hochwertigen regionalen Lebensmitteln, müssen wir diese großen Anstrengungen unserer Landwirte auch honorieren. Das Thema Herkunftstransparenz, die Sichtbarkeit der Produktionsbedingungen vom Acker bis ins Lebensmittelregal, ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Mit Blick auf die Bauernproteste sicherte Ministerin Otte-Kinast Unterstützung zu: Leistungen der Landwirtschaft für die Gesellschaft gibt es nicht zum Nulltarif. Denn oft sind hohe Investitionen nötig, die in der Regel am Markt nicht entsprechend honoriert werden. Ich bin der festen Überzeugung, dass man beim Umbau der Nutztierhaltung nicht an einer Tierwohlabgabe vorbeikommt.
Afrikanische Schweinepest: Geschehen in Brandenburg und Sachsen weiter dynamisch – Vandalismus erschwert Bekämpfung
Seit dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Wildschweinbestand der Bundesländer Brandenburg und Sachsen sind neben den Mitarbeitern der zuständigen Behörden, auch viele weitere Helfer unermüdlich im Einsatz – auch über die Feiertage. Darunter das Technische Hilfswerk und die Bundeswehr. Sie unterstützen bei der Suche nach erkrankten oder toten Tieren in den betroffenen Restriktionsgebieten. …
Immer wieder berichten die Behörden aber darüber, dass Zaunanlagen mutwillig zerstört werden. Zudem würden Gittertore oder Gatter, die etwa auf Feldwegen stehen, nach dem Durchfahren nicht wieder geschlossen. Bundesministerin Julia Klöckner äußert sich dazu verärgert: Vandalismus an den Zäunen gefährdet in hohen Maße den Erfolg der Seuchenbekämpfung. Das ist erschreckend und kann weitreichende Konsequenzen haben. Weder ist das Zerstören dieser Schutzmaßnahmen eine Mutprobe noch ein Kavaliersdelikt. Um eine Ausbreitung zu verhindern, müssen sich alle zwingend an die geltenden Vorschriften halten.
BZL-Broschüre zur Düngeverordnung aktualisiert
Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) informiert in der Broschüre Düngeverordnung 2020
über die aktuelle Rechtslage. Die Broschüre stellt vor, was sich für die Ausbringungstechnik geändert hat und welche Ausbringungsbeschränkungen, Sperrzeiten und Obergrenzen für organische Düngemittel gelten. Einen Schwerpunkt bilden Informationen zu den Regelungen in mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten. Außerdem erklärt das BZL in der Broschüre aktuelle Aufzeichnungspflichten und informiert über Ordnungswidrigkeiten. Die Broschüre steht im BLE-Medienservice kostenfrei als Download zur Verfügung. Eine Druckversion wird voraussichtlich Anfang Februar 2021 vorliegen.