BRS News

30.03.2020

Soforthilfen auch für Landwirte

Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für kleine Unternehmen steht; die Soforthilfen des Bundes in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro gelten auch für Landwirte und Betriebe mit landwirtschaftlicher Produktion mit bis zu zehn Beschäftigten. Die Umsetzung und Auszahlung der Mittel erfolgt über die Länder, teilt das BMEL mit. Es werden Einmalzahlungen von bis zu 15.000 Euro schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt. Die Bundesgelder stehen den Ländern ab Montag den 30.03.2020 zur Verfügung.

Die Landesregierung Nordrhein Westfalen stockt das Programm noch einmal auf, beschreibt Patrick Liste vom Landwirtschaftlichen Wochenblatt. Demnach unterstützt die NRW-Soforthilfe 2020 Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro. Betroffene können elektronische Antragsformulare online auf der Seite des NRW-Wirtschaftsministeriums finden.

 
30.03.2020

Kastration: Ab 2021 zwei getrennte Ferkelnotierung

Ab dem kommenden Jahr wird es zwei VEZG-Ferkelnotierungen geben, eine für kastrierte und eine für nicht-kastrierte Ferkel in gemischtgeschlechtlichen Partien. Die Gremien der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) sowie der Fachbeirat der Landwirtschaftskammern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben kürzlich über die Anpassung der Preisnotierung nach dem Ende der betäubungslosen Ferkelkastration ab dem 1. Januar 2021 entschieden. Die Preisangaben werden sich künftig auf 200er Gruppen unkastrierter Eber- und Sauferkel beziehen, die in Deutschland geboren und aufgezogen wurden. Gesetzeskonform kastrierte Ferkelpartien deutscher Herkunft im ausgeglichenen biologischen Geschlechtsverhältnis erhalten einen Zuschlag von 2 € je Tier. Mit der Veröffentlichung der ab 2021 geltenden Notierungsanpassung soll bereits jetzt begonnen werden, damit die Sauenhalter ein Marktsignal erhalten, dass es spätestens zum Jahreswechsel zu einer Preisdifferenzierung kommen wird. Dies ist wichtig, da im Hinblick auf die betriebliche Umsetzung bereits jetzt erhebliche Investitionsentscheidungen zu treffen sind.

Sauenhalter müssen sich darüber im Klaren sein, dass Eber, wie bereits in den vergangenen Jahren, aufgrund der eingeschränkten Vermarktungssituation und der abweichenden Schlachtkörperqualität von den Schlachthöfen in preislicher Hinsicht abgestraft werden. Daher schätzen die Experten die Marktsituation so ein, dass auch ab 2021 die Mehrzahl der in Deutschland gemästeten Ferkel kastriert werden muss, um die Anforderungen des Schlachtschweinemarktes erfüllen zu können. -VEZG-

 
27.03.2020

LSZ sucht Mitarbeiter mit wissenschaftlicher Hochschulbildung (w/m/d)

Beim Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg (Landesanstalt für Schweinezucht - LSZ) ist in der Abteilung Schweinezucht im Rahmen eines Forschungsprojekts zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle mit einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin mit wissenschaftlicher Hochschulbildung (w/m/d) befristet bis 31.10.2021 zu besetzen. Dienstort ist Kornwestheim. Aufgaben sind u.a.

  • Bearbeitung und Analyse neuer Merkmale wie Ferkelvitalität in Hinsicht auf tierzüchterische Fragen im Bereich Zuchtplanung und Zuchtwertschätzung
  • Erstellen von Auswertungen, Berichten und Präsentationen
  • Präsentation der Projektergebnisse im Rahmen von Fachtagungen, Lehrgängen zur Aus- und Fortbildung
  • Anfertigen von Publikationen

Bewerbungsfrist ist der 05.04.2020.

 
27.03.2020

MSD Tiergesundheit sucht Verstärkung

Für den nächstmöglichen Zeitpunkt sucht MSD Tiergesundheit auf zwei Jahre befristet einen Manager Landwirtschaftliche Fachberatung Rind Süd (m/w/d). Weitere Informationen zu den Aufgaben, Zuständigkeiten und Anforderungen finden Sie auf dem Karriere-Portal: jobs.msd.com/gb/en/job/R40471/Manager-Landwirtschaftliche-Fachberatung-Rind-Süd-m-w-d.

Das Unternehmen bittet darum, für die Übermittlung von Bewerbungsunterlagen das Karriere-Portal zu nutzen. Für Fragen steht Ihnen Herrn Maximilian Löffelmeier unter Tel: +49 (0) 152 22814663; (maximilian.loeffelmeier@msd.de) zur Verfügung.

 
27.03.2020

Bundesrat beschließt neue Düngeverordnung – Land startet Förderprogramm zum Nährstoffmanagement für Landwirtinnen und Landwirte

Der Bundesrat hat heute dem Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung der Bundesdüngeverordnung zugestimmt. Schleswig-Holstein hat daraufhin ein neues Förderprogramm für Landwirtinnen und Landwirte gestartet. Dort kann man ab dem 1. April einen Förderantrag stellen, um die aktuellen Herausforderungen im Umgang mit der Düngeverordnung besser umsetzen zu können. Mit technischen und baulichen Verbesserungen zur gezielteren Nutzung der Nährstoffgehalte in der Gülle soll der Grundwasserschutz weiter verbessert und der Einsatz von Mineraldünger verringert werden. Die Gesamtfördersumme für das Programm beläuft sich bis 2022 auf rund 4,8 Mio. Euro, das sind jährlich 1,6 Mio. Euro. Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber ist enttäuscht über die Entscheidung des Bundesrats zur neuen Düngeverordnung. Es ist das Mindeste, dass die Neuregelungen für Landwirte in besonders belasteten Gebieten bis zum 1. Januar ausgesetzt werden, da deren Ausweisung noch völlig unklar ist. Eine generelle Verschiebung der Auflagen wäre das Gebot der Stunde gewesen. Das war unsere zentrale Forderung, sagte die bayerische Landwirtschaftsministerin.

Der rheinland-pfälzische Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing geht in seiner Kritik noch weiter: Die Bäuerinnen und Bauern sehen sich durch die pauschale 20%-Düngekürzung, wie sie seitens der Bundeslandwirtschaftsministerin vorgeschlagen wurde, in ihrer Existenz bedroht. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf sprechen in ein ersten Stellungnahme von einer großen Herausforderung für die Landwirtschaft.



 
27.03.2020

Lokale Helden: Regionale Gastronomie-Angebote in der Corona-Krise

Wo gibt es jetzt noch schmackhaftes Essen, wie man es aus dem Wirtshaus oder der Restaurantküche kennt? Bayernweit entwickeln Wirte kreative Strategien, um ihre Betriebe trotz der geltenden Ausgangsbeschränkungen aufrecht zu erhalten. Denn Essensangebote zum Mitnehmen oder per Lieferservice sind weiterhin möglich. Das Landwirtschaftsministerium bündelt jetzt diese Angebote übersichtlich auf der Online-Plattform Lokal-Helden (www.lokalhelden.bayern).

 
27.03.2020

Finanzielle Unterstützung für polnische Berufspendler greift auch in Brandenburgs Landwirtschaft

Die vom Land beschlossene Unterstützung für Berufspendlerinnen und -pendler aus Polen greift auch in der Landwirtschaft und im Gartenbau. Agrarminister Axel Vogel: "Landwirte, Gemüsebauern, Tierhalter – unsere märkischen Lebensmittelversorger – haben wir als systemrelevant anerkannt. Aussaat und Ernte, Versorgen von Tieren und Verarbeiten von Produkten sind ohne polnische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vielerorts in Brandenburg nicht mehr möglich. Deshalb kommt die Aufwendungsentschädigung von täglich 65 Euro für Berufspendler von Polen nach Brandenburg und 20 Euro je Familienmitglied explizit auch hier zum Einsatz. Das kann den rund 750 aus Polen nach Brandenburg pendelnden Menschen bei der Finanzierung von Unterkünften helfen.

 
26.03.2020

Deutscher Wetterdienst und Landwirtschaftskammer treffen Vereinbarung

Ab sofort kann jeder Landwirt*in auf der Startseite der Landwirtschaftskammer das Informationsportal ISABEL (Informationssystem für die agrarmeteorologische Beratung der Landwirtschaft) des Deutschen Wetterdienstes direkt erreichen. Dieser ermöglicht es, die passenden Daten für die eigene Region direkt abzurufen. Aktuell wäre ISABEL auch ein gutes Instrument, um abzuschätzen, wann genau die Spargelernte je Standort beginnt. Genauso können Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen im Ackerbau besser terminiert werden, davon profitiert letztlich die Umwelt.

Link zur Homepage der Landwirtschaftskammer: www.lksh.de

 
26.03.2020

Coronavirus: Verlängerung aller QS-Lieferberechtigungen

Aufgrund der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus werden die Lieferberechtigungen aller QS-zertifizierten Standorte um zwei Monate verlängert. Entsprechend der verlängerten QS-Lieferberechtigung können erforderliche QS-Audits auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Ist trotz der aktuellen Situation die Durchführung von QS-Audits vorgesehen, gilt weiterhin, dass diese nur durchgeführt werden, wenn sowohl das Unternehmen als auch der Auditor der Auditdurchführung zugestimmt haben. QS empfiehlt jedoch dringend, auf die Audits zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu verzichten.

 

 
26.03.2020

Düngerecht: NRW verkleinert rote Gebiete

Nordrhein-Westfalen hat mit der Novelle der Landesdüngeverordnung eine deutliche Verkleinerung der roten Gebiete mit hoher Nitratbelastung ermöglicht, berichtet die SuS. Diese sind die durch die aktualisierte und verfeinerte Betrachtung der Gebietskulisse um mehr als 60 % geschrumpft. In der neuen Fassung weist die Landesregierung noch 19,4 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche bzw. 303.000 ha als rotes Gebiet aus.
Eine detaillierte Karte zur neuen Gebietskulisse finden Sie hier.

Das Landwirtschaftliche Wochenblatt bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Nutzung des ELWAS Web Elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW an. Hier ist einsehbar, wie einzelne Flächen eingeteilt wurden.