18.05.2020rss_feed

Informationen zum Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Das diesjährige Antragsverfahren ist für Anfang Juni vorgesehen. Es sind Vorhaben förderfähig, die besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz sowie bei Stallbauinvestitionen zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllen. Das maximale förderungsfähige Investitionsvolumen beträgt 1,5 Mio. €, wobei die Zuwendung pro Antrag 500.000 € nicht überschreiten darf. Mithilfe eines Punktesystems wird eine Rangfolge aller Anträge gebildet. Dabei sind die Auswahlkriterien so gewichtet, wie sie der Erreichung der Ziele des Programms dienen. Neu ist, dass die Punkte für die Teilnahme an der geförderten einzelbetrieblicher Beratung bereits gewährt werden, wenn statt des Verwendungsnachweises der Beratungsnachweis, die Rechnung sowie der Zahlungsnachweis dem Antrag beigefügt werden.