08.04.2019rss_feed

"Weiterverbreitung des Warentests für Mastferkel der LWK NRW gerichtlich untersagt"

Das Verwaltungsgericht Münster hat der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 02.04.2019 (GZ 11 K 5015/16 – Berufung zugelassen) die Verbreitung der Ergebnisse des von ihr durchgeführten X. Warentests gerichtlich untersagt, heißt es in einer aktuellen Pressemeldung der Züchtervereinigung German Genetic. Die Darstellung und Veröffentlichung der Ergebnisse des Tests stelle die Realität nur verzerrt oder falsch dar und ließe keinen Rückschluss auf die tatsächliche Qualität der Genetik, insbesondere derjenigen, die für den Schweinezuchtverbands Baden-Württemberg zum Einsatz kam, zu, argumentierte der Zuchtverband.

Der WDR hatte bereits am 02. April über das Ergebnis informiert.