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Zwei Jahre „Übergangsregelung“ für EU-Agrarpolitik?

Euractiv (29.04.2020) - Der Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments hat ein Verhandlungsmandat für bevorstehende Gespräche mit den nationalen Ministerinnen und Ministern gebilligt. Darin wird eine Übergangsperiode von bis zu zwei Jahren vorgeschlagen; die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) könnte also bis 2023 zurückgestellt werden. In ihrer allerersten Fernabstimmung erzielten die Abgeordneten im COMAGRI-Ausschuss eine Einigung, die sicherstellen soll, dass die EU-Gelder an die Landwirte auch ohne eine Einigung über die Reform der GAP weiter fließen werden. Die MEPs unterstützen demnach grundsätzlich eine einjährige Laufzeit für eine solche Übergangs-GAP, wie sie auch die Europäische Kommission befürwortet hat. Sie schlagen weiterhin eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr vor, falls weder der langfristige Haushalt des Blocks (MFR) noch die neuen GAP-Regelungen ab 2021 vor dem kommenden Oktober vereinbart werden können. Der Sektor soll – gerade angesichts der aktuellen Gesundheitskrise – weiterhin ausreichend unterstützt werden, auch wenn es noch keine klare Marschrichtung für die kommende GAP gibt. Wenn das Parlamentsplenum im Mai endgültig grünes Licht für diese Position des Parlaments gibt, sollen sofort Verhandlungen mit den zuständigen nationalen Ministerien aufgenommen werden. Ziel sei eine endgültige Einigung noch vor Ende Juni und der Übergabe der Ratspräsidentschaft von Kroatien an Deutschland.

Der COMAGRI-Ausschuss verabschiedete am 28.04.2020 außerdem einen Änderungsantrag des sozialdemokratischen Europaabgeordneten Paolo De Castro, in dem gefordert wird, dass die Krisenreserve ab 2021 von außerhalb der GAP finanziert und auf dem derzeitigen Niveau gehalten werden soll. Nicht genutzte Mittel müssen demnach nicht zurückgegeben werden; und es soll darüber hinaus die Möglichkeit bestehen, sie unbegrenzt zu erhöhen.

Copa und Cogeca begrüßen unterdessen das positive Ergebnis der Abstimmung im EU-Parlament in einer Pressemitteilung und betonen die Notwendigkeit einer raschen Entscheidung zur Übergangsverordnung.