BRS News Schwein
BUND Naturschutz in Bayern fordert Obergrenze für Tierhaltungsanlagen
Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) hat die Erarbeitung eines Gesetzesvorschlags in Auftrag gegeben, um den Bau industrieller Tierhaltungsanlagen einzuschränken. Stallanlagen mit mehr als 40.000 Tierplätzen für Geflügel, 2.000 Tierplätzen für Mastschweine oder 6.000 Tierplätzen für die Ferkelaufzucht sollen laut BN-Gesetzvorschlag nicht mehr als landwirtschaftliche, sondern als industrielle Tätigkeit
gewertet werden (gemäß der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieimmissionen). Diese Anlagen würden dann nicht mehr unter die sogenannte baurechtliche Privilegierung fallen und wären daher grundsätzlich unzulässig.
Steuerfreier Corona-Bonus gilt nur noch bis März 2022
Arbeitgeber können Arbeitnehmern steuerfrei eine Beihilfe oder Unterstützung zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise
(im folgenden Corona-Bonus
genannt) zahlen. Diese Beihilfe/Unterstützung in Höhe von maximal 1.500 € muss zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2022 gewährt werden. Das Ende des Zeitraumes war zunächst der 31.12.2020, ist dann noch einmal verlängert worden auf den 30. Juni 2021 und ist nun im EstG auf den 31. März 2022 festgelegt worden.
Was Sie sonst noch beachten sollten, hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zusammengefasst.
Tiere sind unverzichtbarer Bestandteil der Bioökonomie
Tierische Produkte sind wichtig für eine gesunde und ausgewogene Ernährung. Der europäische Tierproduktionssektor übernimmt eine Schlüsselrolle für eine nachhaltige Bioökonomie. Darauf macht die Animal Task Force, ein privat wirtschaftliche Organisation zur Förderung einer nachhaltigen Tierhaltung, in einem Positionspapier aufmerksam.
Als wichtige Aufgaben der Tierhaltung in der Bioökonomie werden u.a. genannt
- Beitrag zu einer effizienteren Landwirtschaft durch Verwertung von Nebenprodukten der Nahrungskette, Recycling von Biomasse aus ungenießbaren Ressourcen und die Nutzung europäischen Proteinquellen für effiziente und robuste Tiere;
- die Förderung des Nährstoffkreislauf durch Nutzung von Wirtschaftsdünger
- die Steigerung der Bodenfruchtbarkeit und den Humusaufbau durch Grünland
- den Anbau von Nachwachsenden Rohstoffen für erneuerbare Energien (anaerobe Vergärung)
- die Lieferung wertvoller Nebenprodukte für die Industrie (Tiernahrung, Kosmetika, Leder)
- Arbeitgeber in ländlichen Regionen
- Erhalt der Kulturlandschaft.
Rentenbank hebt Zinsen an
Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat die Zinssätze ihrer Förderkredite entsprechend der Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten um bis zu 0,20 Prozentpunkte (nominal) angehoben. Innerhalb der besonders günstigen TopKonditionen
liegt der Sollzinssatz in der günstigsten Preisklasse (A) bei einer Laufzeit und Zinsbindung von 10 Jahren mit einem tilgungsfreien Jahr jetzt bei effektiv 0,95 Prozent; bei einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren mit einem tilgungsfreien Jahr sind es jetzt effektiv 1,10 Prozent. Die Zinssätze für von der Hochwasserkatastrophe Betroffene im Programm Liquiditätssicherung Unwetter
bleiben weiterhin bei effektiv 0,01 Prozent.
Die Förderprogramme der Rentenbank richten sich unter anderem an Unternehmen der Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie Unternehmen im Bereich Fischerei oder erneuerbarer Energien und dienen der Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln.
Vorsicht bei Düngung mit Klärschlamm
Eigentlich ist die Nutzung von Klärschlamm als Düngemittel eine gute Sache; damit können Nährstoffkreisläufe geschlossen werden. Problematisch ist die Belastung mit umweltwirksamen Arzeinmittelrückständen und mit Plastikrückständen. Im Rahmen des BMBF-Projektes MicroCatch_Balt wurde jetzt bestätigt, dass die Nutzung solcher Schlämme zur Düngung von Feldern auch den unkontrollierten Eintrag von Mikroplastik in die weitere Umwelt fördert. Allerdings lag die kontrollierte langjährige und intensive Behandlung des untersuchten Testfeldes mit Klärschlamm weit über dem, was im Rahmen der Klärschlammverordnung in der Landwirtschaft zulässig ist.
Praktische Umsetzung der nährstoffangepassten Schweinefütterung - Eine bayerische Erfolgsgeschichte
Vor sechs Jahren startete das Operative Rahmenziel zur nährstoffangepassten Fütterung in der Schweinemast
. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft kann in Zusammenarbeit mit den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, den Fleischerzeugerringen und dem LKV Bayern e.V. erfolgreich dokumentieren, dass die bayerische Schweinhaltung ihren Beitrag zur umwelt- und klimafreundlichen Landwirtschaft leistet.
Frankreich: Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration in Kraft getreten
Das französische Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung hat einen Ministerialerlass und eine technische Anweisung herausgegeben, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen ab dem 01. Januar männliche Ferkel weiter kastriert werden dürfen. Neben der Betäubung der Ferkel wie in Deutschland, sind auch die Lokalanästhesie mit Hilfe von Lidocainlokalinjektion und die Immunokastration erlaubt. Das Lokalanästhetikum Trif-Solfen durchläuft in Belgien gerade ein Zulassungsverfahren und soll nach Abschluss eine befristete Genehmigung erhalten. In Deutschland ist eine Lokalanästhesie als Vierter Weg
nicht zugelassen. Die neue Auflage betrifft rd. 10 Millionen Ferkel. Das Ministerium hat hierzu auch ein eLearning für betroffene Landwirte veröffentlicht.
Update QS-EasyPlan Futtermittel – Noch besser, noch umfangreicher, noch einfacher
QS hat den QS-EasyPlan Futtermittel verbessert: ab sofort stehen den Unternehmen der Futtermittelwirtschaft und den Teilnehmern am Futtermittelmonitoring neue Funktionen und Kontrollpläne zur Verfügung:
- Download der Kontrollpläne als Excel- oder csv-Datei, zur Erweiterung betriebsindividueller Untersuchungen
- Neu aufgenommen: Kontrollpläne für Erzeugnisse aus der Hopfenverarbeitung für Hersteller und Händler von Einzelfuttermitteln
- Neu aufgenommen: Kontrollplan für Stroh für Futterzwecke für Hersteller von Einzelfuttermitteln
Zu erreichen ist der QS-Easyplan Futtermittel unter qs-easyplan.de.
Live-Online-Seminar „Unerwünschte Stoffe in Futtermitteln“
Um die rechtlichen Regelungen, die Bedeutung und mögliche Auswirkungen von unerwünschten Stoffen in Futtermitteln auf die Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit geht es in dem Live-Online-Seminar der QS-Akademie am 13. Januar 2022 von 14:00 bis ca. 16:00 Uhr. Für das Seminar sind noch Plätze frei und die Anmeldung offen.
Der Referent Herr Prof Dr. Josef Kamphues, studierter Agrarwissenschaftler und Veterinärmediziner sowie Experte für Tierernährung, geht dabei gezielt auf ausgewählte Kontaminationen ein und erklärt, wie diese in das Futtermittel gelangen können und wie dies verhindert werden kann.
Soester Agrarforum 2022
Am 07.01.2022 findet das nächste Soester Agrarforum unter dem Motto Ein neuer Gesellschaftsvertrag für die Landwirtschaft
als Online-Veranstaltung statt. Begleitend dazu werden die Masterstudierenden der Fachhochschule Südwestfalen mit Videopräsentationen im Web von ihren aktuellen Studienprojekten berichten.