BRS-ASP
ASP-Fälle im Rheingau-Taunus-Kreis
Zwischen den Eltviller Stadtteilen Erbach und Hattenheim (Rheingau-Taunus-Kreis) wurde ein Wildschwein in der Nähe zum Rhein am 11.12. positiv auf das ASP-Virus getestet. Nun sind im Rheingau-Taunus-Kreis weitere Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aufgetreten. Auf der Mariannenaue, einer Rheininsel zwischen dem hessischen Eltville und dem rheinland-pfälzischen Ingelheim, wurden insgesamt drei Wildschweinkadaver positiv auf das ASP-Virus getestet. Ergebnisse weiterer Beprobungen stehen noch aus. Nach diesen Funden muss die Sperrzone II ausgeweitet werden.
Afrikanische Schweinepest: Zäune allein reichen nicht aus
Neue Erkenntnisse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zeigen, dass Zäune zwar dazu beitragen können, die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) einzudämmen, dass sie aber für eine maximale Wirksamkeit neben anderen Maßnahmen eingesetzt werden müssen. Die jüngste Analyse unterstreicht unter anderem die mögliche Rolle von Insekten bei der Ausbreitung des Virus, hebt jedoch auch die Notwendigkeit weiterer Forschung in diesem Bereich hervor.
Bayern ermöglicht unbürokratische Nutzung von Ausnahmeregelung für Metzgereien im ASP-Fall
Das Bayerische Verbraucherschutzministerium hat den Weg dafür freigemacht, dass im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Bayern lokale Metzgereien soweit als möglich entlastet werden. Der Freistaat macht dazu von einer Ausnahmeregelung im EU-Recht Gebrauch, die insbesondere bei handwerklich strukturierten Betrieben einen Verzicht auf ein sogenanntes Benennungsverfahren ermöglicht. Um den betroffenen Betrieben die Nutzung dieser Ausnahme möglichst einfach zu machen, ist in Bayern zukünftig lediglich eine vereinfachte Anzeigepflicht vorgesehen – das heißt, eine Mitteilung des Wunsches an die zuständige Behörde, Fleisch von Schweinen aus ASP-Restriktionszonen zu verarbeiten. Dazu werden die Landkreise, kreisfreien Gemeinden und Regierungen entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen.
Afrikanische Schweinepest: Reduzierung der Gebiete in Brandenburg, aber neuer Fall im Landkreis Oberhavel
Das Verbraucherschutzministerium in Brandenburg hatte Anfang November einen Antrag zur Anpassung und Aufhebung der Sperrzonen I und II in den Landkreisen Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald und der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) an die EU-Kommission gestellt. Mit dieser Änderung ist in Brandenburg die Gesamtfläche der Sperrzone II von zuletzt 2.545 auf jetzt 1.680 Quadratkilometern verkleinert worden; die Gesamtfläche der Sperrzone I veränderte sich von 3.969 auf 2.692 Quadratkilometern.
Gleichzeitig berichtet Brandenburg, dass im Landkreis Oberhavel zum ersten Mal bei einem Wildschwein die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen worden sei. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den amtlichen Verdacht am 21.11. bestätigt. Es handelt sich um einen Keiler, der nordöstlich von Gransee verendet aufgefunden wurde.
Weitere Fortschritte bei der ASP-Bekämpfung in Hessen
Landwirtschaftsminister Jung konnte im Hessischen Landtag weitere Fortschritte bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen verkünden. Die EU-Kommission hat diese Woche dem Antrag Hessens zugestimmt, die Sperrzone III schon Ende November in weiten Teilen aufzuheben. Um die finanziellen Folgen der ASP abzufedern, hat die Hessische Landesregierung zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für Schweinehalter beschlossen. Dazu zählt die Soforthilfe über die Hessische Tierseuchenkasse und die Existenzsicherung für betroffene Schweinehalter in den Sperrzonen II und III.
ASP: Hessen startet Öffentlichkeitskampagne und neue Webseite
Dein Handeln zählt
- so lautet das Motto der neuen Öffentlichkeitskampagne des Hessischen Landwirtschafstministeriums zur Aufklärung über die Afrikanische Schweinepest. Angesprochen wird die Bevölkerung in den von der ASP betroffenen Gebieten in Südhessen. Ziel der Kampagne ist es, um Verständnis für die Maßnahmen bei der Bevölkerung zu werben und zu informieren, warum mögliche Einschränkungen notwendig sind und worauf es dabei ankommt. Neben insgesamt 41 Großflächenplakaten auf Autobahnraststätten und an Autobahnparklätzen innerhalb der infizierten Zone in Südhessen ist zum Kampagnenauftakt eine neue Webseite schweinepest.hessen.de online gegangen, die rund um das Tierseuchengeschehen informiert. Ab dem 19. November 2024 werden darüber hinaus landesweit Radiospots zur ASP zu hören sein.
Wirtschaftliche Folgen der Afrikanischen Schweinepest in Niedersachsen abfedern
Mit dem Ziel, sowohl die wirtschaftlichen als auch die tierschutzrelevanten Auswirkungen im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Niedersachsen so gering wie möglich zu halten, kamen am 23.09. rund 30 Vertreterinnen und -vertreter unter anderem aus der Land- und Ernährungswirtschaft einschließlich Schlachtwirtschaft, von Behörden sowie der Abnehmerseite und der Vermarktung auf Einladung von Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Miriam Staudte im Ministerium zusammen, um die Ergebnisse aus den mit vorgenannten Vertreterinnen und Vertretern besetzten Arbeitsgruppen, die seit einem Jahr tagen, vorzustellen.
ASP: Brandenburg erhöht Bachenprämie
Das Brandenburger Agrarministerium gewährt auch im Jagdjahr 2024/25 die Bachenprämie zur weiteren Unterstützung der Jägerinnen und Jäger und erhöht diese von 80 Euro auf 100 Euro für jede erlegte, mindestens einjährige Bache. Gleichzeitig wird der Geltungsbereich der Bachenprämie auf die gesamten Landkreise ausgeweitet, in denen sich ASP-Sperrzonen befinden. Im gleichen Geltungsbereich wird zukünftig auch die sogenannte Abgabeprämie gewährt. Diese wurde unmittelbar nach dem ersten ASP-Ausbruch als Anreiz zur intensiven Schwarzwildbejagung in den Restriktionszonen eingeführt, da die Vermarktung von Wildschweinfleisch aus seuchenhygienischen Gründen erschwert und aufwändig ist. Für ein erlegtes, aber nicht vermarktungsfähiges Stück Schwarzwild, dass an einer offiziellen Wildsammelstelle abgegeben wird, können die Jagdausübungsberechtigten eine Abgabeprämie in Höhe von 50 Euro beantragen. Die Auszahlung der Einzelprämien an die jeweiligen Antragstellenden erfolgt durch die zuständige untere Jagdbehörde. Die Antragsunterlagen sind dort spätestens bis zum 30. April 2025 einzureichen.
Online-Veranstaltungen zu Blauzunge und ASP
Auf Grund des starken Anstiegs von Fällen der Blauzungenkrankheit und der Afrikanischen Schweinepest lädt die Landwirtschaftskammer NRW im Rahmen des Netzwerks Fokus Tierwohl kurzfristig zu verschiedenen Online-Veranstaltungen ein:
- Blauzunge – kann ich meinen Schaf- und Rinderbestand schützen? am 21.08.2024 von 19.00 - 20.30 Uhr
- Afrikanische Schweinepest – wie sieht ein geeignetes Biosicherheitskonzept für meinen Schweinebestand aus? am 20.08.2024 von 18.00 - 20.30 Uhr
- Hobbyschweine richtig halten – Wie schütze ich mein Schwein vor Afrikanischer Schweinepest am 28.08.2024 von 19.00 - 21.00 Uhr
- Afrikanische Schweinepest – Was muss ich als Tierarzt von Hobbyschweinen wissen? am 04.09.2024 von 19.00 - 21.00 Uhr
Hessischer Bauernverband mit Sonderinfo zur ASP in Hessen
In einer Sonderinfo zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) gibt der Hessische Bauernverband aktuelle Informationen zum Seuchengeschehen. Neben den aktuellen Fallzahlen werden z.B. die eingerichteten Sperrzonen oder die Auflagen zu Ernte, Mist und Gülle erklärt.