BRS-ASP
Landkreis Emmendingen hebt Schutz- und Überwachungszone zur ASP-Eindämmung ab Donnerstag auf
Nachdem in einem Hausschweinebestand in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Landkreis Emmendingen am 25. Mai 2022 durch das Veterinäramt Emmendingen der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgestellt worden war, war vom Landratsamt eine Schutz- und Überwachungszone um den betroffenen Betrieb in Forchheim eingerichtet und eine Allgemeinverfügung erlassen worden. Deren Bestimmungen sollten eine Ausbreitung des Virus verhindern, was auch gelang. Unter anderem war es Schweinehaltern untersagt worden, Schweine in die ausgewiesenen Zonen hinein und aus den Zonen heraus zu bringen, für Hunde wurde eine Leinenpflicht erlassen.
Emsland: Teilöffnung für ASP-Gebiete
(c)SuS - Ab sofort können Schweine aus der ASP-Überwachsungszone auch in andere Betriebe verbracht werden, die sich auch außerhalb der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim befinden. Das wird durch einen Erlass geregelt, den das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) herausgab.
ASP: Neuer Erlass für Schweine
Ab sofort können Schweine aus der ASP-Überwachsungszone auch in andere Betriebe verbracht werden, die sich auch außerhalb der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim befinden. Das wird durch einen Erlass geregelt, den das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) herausgab. Bislang war ein Transport nur innerhalb der Zone möglich. Damit soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass Tiere von weiteren Betrieben aufgenommen werden können. Nach Durchführung einer Risikobewertung kann nun die Verbringung gehaltener Schweine zwecks Durchlaufens des Produktionszyklus vor der Schlachtung in einen Betrieb derselben Lieferkette genehmigt werden, auch wenn sich der Bestimmungsbetrieb außerhalb der Überwachungszone befindet. In der Begründung heißt es: Die negativen Ergebnisse bisheriger Untersuchungen in der ASP-Sperrzone rechtfertigen diese Möglichkeit. In der Restriktionszone befinden sich rund 30.000 Tiere. Insgesamt sind ca. 300 landwirtschaftliche Familienbetriebe mit rund 200.000 Schweinen betroffen.
Agrarministerin Barbara Otte-Kinast sendet Brandbrief an Bundesminister Özdemir
Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast hat sich mit einem sogenannten Brandbrief an Bundesagrarminister Cem Özdemir gewandt. Hintergrund ist der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Anfang Juli im Landkreis Emsland. In der 10-km-Sperrzone, die auch die Grafschaft Bentheim betrifft, liegen rund 300 schweinehaltende Betriebe mit etwa 200.000 Tieren, davon über 21.000 überschwere Tiere. Die Sperrzone soll nach den Vorgaben der EU-Kommission bis zum 14. Oktober 2022 aufrechterhalten werden. Die Verhandlungen finden zwischen Berlin und Brüssel statt. Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast fordert ihren Amtskollegen Özdemir auf, sich persönlich bei der EU-Kommission für eine Verkürzung der Frist bis zum 3. September stark zu machen. Ihrer Meinung nach liegen genügend Fakten vor, die eine Verkürzung rechtfertigen. Bislang sind alle Untersuchungsergebnisse negativ. Außerdem ist die Inkubationszeit von bis zu 15 Tagen längst ohne einen weiteren Fall verstrichen. Wir haben es also mit einem Punkteintrag zu tun. Die gesamte Sperrzone ist frei von ASP
, erklärte Ministerin Otte-Kinast. Alle bisher erfolgreich durchgeführten Schritte zur Bekämpfung der Seuche und zur Vorbeugung vor einer erneuten Einschleppung wurden ausführlich dokumentiert. In dem Brandbrief wird ausdrücklich auf die zu erwartenden Tierschutzprobleme in der viehdichten Region hingewiesen falls keine Fristverkürzung kommt.
Kein Erlös für Tiere aus ASP-Zone
©SuS - Erste Schlachtabrechnungen von emsländischen Betrieben aus ASP-Restriktionszonen zeigen, wie hoch die Preisabzüge sind. So haben die Mäster für ihre meist viel zu spät und überschwer vermarkteten Schweine jetzt eine Abrechnung mit 0 € Schlachterlös erhalten. Außerdem haben die aufnehmenden Schlachthöfe angekündigt, den betroffenen Mästern die Transportkosten für die separat abzuholenden und zu schlachtenden Schweine in Rechnung zu stellen. Die Schlachthöfe begründen das rigide Vorgehen mit den erheblichen Mehrkosten in der Schlachtung und Fleischverarbeitung sowie mit den begrenzten Absatzmöglichkeiten für das Fleisch aus den ASP-Zonen.
Land Niedersachsen stellt Kühlhäuser für Schlachtware aus ASP-Zone zur Verfügung
Am kommenden Freitag werden erneut 1800 Schweine aus der ASP Sperrzone auf einem Schlachthof in Geldern (NRW) geschlachtet. Rund um den Ausbruchsort in Emsbüren warten 21000 überschwere Schweine in den Ställen auf eine Schlachtung. Wöchentlich kommen fast 6000 Tiere hinzu. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast erklärte: Wir haben unser Ziel erreicht und genügend Kühlkapazitäten in Niedersachsen für die Schlachtware gefunden. Da können alle überschweren Tiere Platz finden. Die Verhandlungen der Vertragspartner laufen.
Die Ministerin kritisierte, dass es offenbar Versäumnisse der Verantwortlichen im Verarbeitungs- und Vermarktungssektor gäbe, wie bei einem ASP-Ausbruch die Kette aufrechterhalten werden könne.
Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast: „Weitere Vertriebswege für Schweine nötig!“
Überschwere Mastschweine aus der Sperrzone rund um den Ausbruchsbetrieb der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Emsbüren (Landkreis Emsland) müssen zeitnah geschlachtet werden. Derzeit befinden sich rund 21.000 dieser überschweren Tiere in den Ställen der ASP-Sperrzone, wöchentlich kommen fast 6.000 überschwere Schweine hinzu. Bisher sind aus der Sperrzone insgesamt lediglich rund 5.000 Schweine geschlachtet worden. Um den Druck in den Ställen abzubauen und dabei zu helfen, ein drohendes Tierschutzproblem zu verhindern, sieht das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) eine mögliche Kostenübernahme der Lagerung des Fleisches nach der Schlachtung in Kühlhäusern vor. Hierzu befindet sich das ML im Austausch mit dem niedersächsischen Finanzministerium.
Gemeinsame Vereinbarung zur Afrikanischen Schweinepest in NRW
Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Schweinehaltungen zu verhindern, haben sich das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MLV), die Tierärztekammern Westfalen-Lippe und Nordrhein, die Landwirtschaftskammer NRW, der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband e.V., der Rheinische Landwirtschafts-Verband e.V. und die Landesvereinigung Ökologischer Landbau NRW e.V. in einer gemeinsamen Vereinbarung auf zusätzliche Präventivmaßnahmen verständigt. Ein verbessertes Früherkennungssystem und zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen sollen ein frühzeitiges Erkennen von ASP-Ausbrüchen ermöglichen und eine Ausbreitung verhindern.
Nach ASP-Ausbruch: Weitere Schlacht-Genehmigungen erteilt
Für weitere rund 1.900 Mastschweine sind Genehmigungen zur Schlachtung in Geldern (Nordrhein-Westfalen) erteilt worden. Die Tiere stammen aus der Sperrzone, die nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem in Emsbüren (Landkreis Emsland) gelegenen Betrieb eingerichtet wurde. Wie das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) mitteilte, gibt es positive Signale, dass in dieser Woche weitere Schlachtunternehmen folgen werden. In diesem Zusammenhang macht das ML auf den erweiterten Erlass aufmerksam, der konkretisiert, dass das Verbringen von Schweinen aus der Überwachungszone in andere Betriebe innerhalb der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim mit behördlicher Genehmigung möglich ist; dort gibt es freie Mastplätze. Für die Schlachtung, Zerlegung und die Verarbeitung gelten tierseuchenrechtliche Vorgaben der EU. Das Fleisch kann nach einer risikomindernden Behandlung (zum Beispiel Erhitzen) verarbeitet werden und anschließend wie jedes andere Fleischerzeugnis in den Verkehr gebracht werden.
Landkreis Emsland hebt ASP-Schutzzone auf
Der Landkreis Emsland hatte aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) am 2. Juli eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung erlassen. Es wurden eine Schutzzone mit einem Radius von rund drei km um den Ausbruchsbetrieb und eine Überwachungszone im Umkreis von zehn km um den Ausbruchsbetrieb festgelegt. Der Landkreis hat jetzt per Allgemeinverfügung die ASP-Schutzzone aufgehoben. Das Gebiet wird mit Wirkung zum 05.08.2022 Teil der Überwachungszone.