BRS-ASP
ASP: Auslauf und Freilandhaltung von Hausschweinen auf Antrag in Sachsen endlich wieder möglich
Sachsen lockert das bisher bestehende absolute Auslauf- und Freilandverbot für Hausschweine in der zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgelegten Sperrzone II (gefährdetes Gebiet). Künftig kann unter bestimmten Voraussetzung eine Ausnahmegenehmigung für die Haltung von Tieren unter freien Himmel erteilt werden. Die Landesdirektion Sachsen hat dafür die geltende Allgemeinverfügung geändert und die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von diesem Verbot festgeschrieben.
Vollständige Aufhebung der ASP-Sperrzonen im Kreis Prignitz
Die auf Grund von ASP-Ausbrüchen im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern eingerichteten Sperrzonen I und II, die bis in den Landkreis Prignitz in Brandenburg reichen, können vollständig aufgehoben werden. Die EU-Kommission hat den gemeinsamen Antrag von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gebilligt. Der Ständige Veterinärausschuss der EU, in dem alle Mitgliedsstaaten vertreten sind, hat dem Antrag ebenfalls zugestimmt.
Keine ASP-Sperrzonen im Landkreis Ludwigslust-Parchim mehr
Im Landkreis Ludwigslust-Parchim können die Sperrzonen zum Schutz vor weiterer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aufgehoben werden. Dies hat das zuständige Gremium der EU-Kommission vergangene Woche, knapp zwei Jahre nach dem ersten ASP-Nachweis im Südosten des Landkreises, zunächst mündlich mitgeteilt. Die amtliche Veröffentlichung der entsprechenden Durchführungsverordnung der EU-Kommission mit Streichung der Gebiete aus der Listung wird in dieser Woche erwartet. Das Ausbleiben weiterer Nachweise auf das ASP-Virus seit Oktober 2022 und die kontinuierlich durchgeführten Maßnahmen sind Grundlage für diese Entscheidung.
Neue ASP-Funde im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Knapp acht Monate nach dem ersten und bislang einzigen Nachweis eines ASP-infizierten Wildschweines im Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wurde die Tierseuche nun nahe Großkoschen im Süden des Kreisgebiets an der Grenze zu Sachsen aktuell fünf verendeten Tieren nachgewiesen. Weitere Verdachtsfälle auf brandenburgischer und sächsischer Seite im Umfeld des Fundortes liegen vor. Der ASP-Krisenstab des Landkreises hat die Arbeit aufgenommen und berät über Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Es ist damit zu rechnen, dass in den kommenden Tagen eine Ausweitung der bisher im Landkreis geltenden Restriktionszonen erfolgen wird. Parallel werden weitere Maßnahmen, wie etwa der Bau eines zusätzlichen schwarzwildsicheren Schutzzaunes innerhalb des Kreisgebietes, betrachtet. Darüber hinaus ist geplant, den Wildschwein-Schutzkorridor als doppelt eingezäuntes Gebiet entlang der Grenze zu Sachsen weiter zu verstärken.
ASP: Drei-Stufen-Plan in Sachsen für Tilgung von Schwarzwild in Schutzkorridoren
Zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird in den Schutzkorridoren um das infizierte Gebiet künftig nach einem einheitlichen Konzept das Schwarzwild gezielt reduziert. Um ihre vollständige Barrierewirkung gegen eine Weiterverbreitung des ASP-Virus entfalten zu können, dürfen in den Flächen zwischen den Doppelzäunungen im Osten, Norden und Westen der Schutzzonen faktisch keine Wildschweine mehr leben. Um diese Gebiete wildschweinfrei zu halten, wurde ein dreistufiges Vorgehen aus Entnahme und Prüfung des Entnahmeerfolgs, gegebenenfalls drohnengestützter Entnahme sowie anschließender Bewirtschaftung des Schutzkorridors beschlossen. Wegen des anhaltend hohen Seuchendrucks aus Polen hat zunächst der östliche Schutzkorridor entlang der Landesgrenze zu Polen Priorität. Dabei wird das Tilgungskonzept ausdrücklich auch in dem Gebiet zwischen östlichstem Zaunverlauf auf sächsischem Gebiet und dem konkreten Grenzverlauf angewandt. Die verstärkte Entnahme durch Jagdausübungsberechtigte innerhalb der Schutzkorridore und damit die Anwendung des Tilgungskonzepts werden durch eine Allgemeinverfügung angeordnet.
ASP: Sperrzonen im Landkreis Ludwigslust-Parchim werden deutlich verringert
Aufgrund der stabilen Seuchenlage können im Landkreis Ludwigslust-Parchim die Sperrzonen zum Schutz vor weiterer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) deutlich verringert werden. Bisher umfassten die Restriktionsgebiete eine Gesamtfläche von etwa 120.000 Hektar. Mit der Allgemeinverfügung des Landrates vom 05.06.2023 verringert sich die Fläche auf rund 30.000 Hektar. Dies bedeutet insbesondere für die Landwirtschaft und die Jagd in der Region große Erleichterungen. Die Reduzierung erfolgt in Abstimmung mit dem Nachbarlandkreis Prignitz und dem Landwirtschaftsministerium. Die notwendige Zustimmung für diese Maßnahme wurde jetzt durch die EU erteilt. Eine vollständige Aufhebung der Restriktionen ist aufgrund der langen Haltbarkeit des ASP-Virus in der Umwelt von bis zu 18 Monaten noch nicht möglich
, sagt Dr. Olav Henschel, Leiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Die Untersuchungsergebnisse der letzten Monate stimmen jedoch vorsichtig optimistisch, dass innerhalb eines Jahres eine vollständige Aufhebung der Maßnahmen erfolgen kann
, so Dr. Henschel, immer unter der Voraussetzung, dass keine erneuten positiven Nachweise erfolgen.
Rückgang der ASP in der EU im Jahr 2022
Die Zahl der Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Schweinen und der gemeldeten Fälle bei Wildschweinen in der Europäischen Union ist im Jahr 2022 um 79 Prozent im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen. Dies geht aus einem neuen Bericht hervor, der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlicht wurde. Rumänien war mit 327 Ausbrüchen das am stärksten betroffene EU-Land, was 87 % der gesamten EU-Ausbrüche entspricht. In Bezug auf Wildschweine wurden 2022 in der EU 40 % weniger Fälle gemeldet als 2021.
Brandenburg: Unterstützung für schweinehaltende Betriebe in den ASP-Gebieten – Neue Förderrichtlinie des Agrarressorts in Kraft
Die seit Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gewährte Förderung schweinehaltender Betriebe in den Restriktionszonen kann ab sofort rückwirkend zum 01. Januar 2023 auf neuer Basis geschehen. Nach Genehmigung durch die Europäische Kommission kann der Ausgleich von ASP-bedingten Mehrkosten außerhalb des De-minimis-Rahmens erfolgen.
Brandenburg: Neue Förderrichtlinie für Schweinehalter in ASP-Gebieten
Schweine aus den Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) dürfen nur unter Beachtung besonderer seuchenhygienischer Bedingungen verbracht und an dafür benannten Schlachthöfen getrennt von anderen Schweinen geschlachtet werden. Dieser Mehraufwand ist mit erhöhten Kosten für die Betriebe verbunden. Um diese Mehrkosten abzumildern, gewährt das Land Brandenburg über eine neue Richtlinie Förderung für Veterinärkosten zur Abfertigung, für den Transport und für die Abfertigung am Schlachthof. Die Richtlinie wurde von der Europäischen Kommission genehmigt und ersetzt damit die auf De-Minimis basierende Richtlinie der vergangenen Jahre. Für eine De-Minimis-Förderung generell geltende Grenze von 20.000 Euro in drei Steuerjahren pro Betrieb fällt durch die Notifizierung weg. Die seit Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gewährte Förderung schweinehaltender Betriebe in den Restriktionszonen kann ab sofort rückwirkend zum 01. Januar 2023 auf dieser neuen Basis geschehen.
ASP: Frankreich meldet Fortschritte bei der Impfstofferforschung
Ein Impfstoff zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest könnte auf der Grundlage von Forschungsarbeiten des Ploufragan-Plouzané-Niort-Labors der ANSES hergestellt werden. Die ersten Ergebnisse sind vielversprechend und ebnen den Weg für ein wirksames Mittel zur Bekämpfung dieser Krankheit, die in mehreren Ländern Europas, Asiens und der Karibik für hohe Sterblichkeitsraten bei Schweinen und Wildschweinen verantwortlich ist.